Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise

A) Allgemeine Informationen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Staatl. Berufliches Schulzentrum München-Land
Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089 9455190
Fax 089 945519 29
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Schulleiter: Jörg Schnadel, StD

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Staatl. Beruflichen Schulzentrums München-Land

Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089/9455190
Fax 089/94551929
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Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch

das Medienzentrum des Landratsamtes München-Land in unserem Auftrag.

Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.

Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/ 

 

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

 

 B) Informationen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch die Firma Hetzner Online AG betrieben.

Anschrift:
Hetzner Online AG
Industriestr. 25
91710 Gunzenhausen 
Deutschland

Tel.: 09831 505-0
Fax: 09831 505-3
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

 

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • übertragene Datenmenge.

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen. 

 

Aktive Komponenten

Wir verwenden keine aktiven Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls.

 

Cookies

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.

 

Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

 

Online-Anmeldung: Schulantrag Online

Zum Zwecke der Erfassung personenbezogener Daten für die Schulverwaltung haben
wir als Verarbeiter die Firma Güntner intelligente IT-Lösungen beauftragt.

Anschrift:
Güntner intelligente IT-Lösungen
Theisseil 23
92637 Weiden

Das Internetmodul SchulantragOnline unterstützt die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung zur E-Government Initiative. Durch Eingabe personenbezogener Daten können alle benötigten Formulare für die Schuleinschreibung und für den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges über das Internet erstellt werden. Die eingegebenen Daten stehen auf einem gesicherten Server zum Import für das Schulverwaltungsprogramm zur Verfügung. Die komplette Abwicklung erfolgt über verschlüsselte Verbindungen. Als Vertragsgrundlage gelten die DSGVO sowie das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG)



C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:

Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit; Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs.2 BBiG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfbehörden /Art. 95 BayHO)
  • das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
  • die jeweils zuständige Handwerkskammer bzw. das jeweils zuständige Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufsschulordnung - BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
  • Zielschule bei Schulwechsel (Art. 85a Abs. 3 BayEUG)
  • die Ausbildungsbetriebe (art. 85 Abs.1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung - BSO)
  • der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

 

 

Betroffene Daten

Aufbewahrungszeit/
Löschungsfrist

1.

Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift

50 Jahre

2.

Leistungsnachweise

2 Jahre

3.

alle übrigen Daten

1 Jahr

 

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.


b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).


c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

 

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

 

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

 

 

 

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Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
  • Kultusministerin Stolz gratuliert dem neu gewählten Landesschülerrat
    04. Dezember 2025

    Starke Stimmen für Bayerns Schülerinnen und Schüler.

    „Meinen herzlichen Glückwunsch an die neu gewählten Landesschülersprecherinnen und Landesschülersprecher! Sie setzen sich kraftvoll für die Interessen der bayerischen Schülerinnen und Schüler ein und geben ihnen so eine nachhaltige Stimme! Durch ihr großartiges Engagement gestalten sie die Zukunft unserer Schulen entscheidend mit und setzen damit ein Zeichen für starke, respektvolle und offene Schulgemeinschaften. Ich bin gespannt auf die vielen neuen Impulse und Ideen und freue mich auf eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit!“, gratuliert Kultusministerin Anna Stolz den frisch gewählten Landesschülersprecherinnen und -sprechern zu ihrer verantwortungsvollen Aufgabe.

    Hintergrundinformationen

    Der Landesschülerrat ist seit 2008 die gesetzliche Vertretung der Schülerinnen und Schüler auf Landesebene. In diesem Gremium wählen 43 bayerische Bezirksschülersprecherinnen und -sprecher sechs Mitglieder des Landesschülerrats sowie deren Stellvertretungen. Der Landesschülerrat vertritt die Interessen von Schülerinnen und Schülern verschiedener Schularten – Förder-, Mittel-, Real-, Berufs- und Fachoberschulen, Gymnasien sowie beruflichen Schulen. Er verfügt über ein Informations- und Anhörungsrecht sowie ein Vorschlagsrecht gegenüber dem Kultusministerium.

    Liste der neuen Landesschülersprecherinnen und Landesschülersprecher und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter:

    Berufsschulen:

    Landesschülersprecherin: Aradia Hermann, Berufliche Schule Direktorat 10 der Stadt Nürnberg

    Stellvertretende Landesschülersprecherin: Jana Bäuerlein, Staatliche Berufsschule I Bamberg

    Förderschulen:

    Landesschülersprecherin: Anastasia Busch, Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit dem Förderschwerpunkt Lernen des St. Michaelswerks Grafenwöhr

    Stellvertretender Landesschülersprecher: Lion Wohlmann, Christophorus-Schule Privates Förderzentrum Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung München

    Fach- und Berufsoberschulen:

    Landesschülersprecher: Pascal Trimbuch, Staatliche Fachoberschule Ingolstadt

    Stellvertretender Landesschülersprecher: Paul Schug, Staatliche Fachoberschule Marktredwitz

    Gymnasien:

    Landesschülersprecher: Lukas Berger, Gymnasium Untergriesbach

    Stellvertretender Landesschülersprecher: Paul Eidenschink, Städtisches Von-Müller-Gymnasium Regensburg

    Mittelschulen:

    Landesschülersprecherin: Chayenne Saam, Alexander-von-Humboldt-Mittelschule Marktredwitz

    Stellvertretende Landesschülersprecherin: Paula Hartnig, Karl-Amberg Mittelschule Alzenau

    Realschulen:

    Landesschülersprecher: Antonio Ferreira Barrozo, Wolffskeel-Schule Staatliche Realschule Würzburg II

    Stellvertretender Landesschülersprecher: Mahdi Lazar, Städtische Elly-Heuss-Realschule München

  • P-Seminar-Preis 2025 „Kreative Projekte, starke Partner und gelebte Berufsorientierung“
    02. Dezember 2025

    Kultusministerin Anna Stolz und Amtschef Martin Wunsch würdigen die vier Landessieger.

    Die vier Landessieger der bayerischen P-Seminare stehen fest: Sie haben die Jury überzeugt und werden mit dem P-Seminar-Preis 2025 ausgezeichnet. Prämiert werden die P-Seminare des Gymnasiums bei St. Anna Augsburg, des Allgäu-Gymnasiums Kempten, des Albert-Einstein-Gymnasiums München und des Willibald-Gluck-Gymnasiums Neumarkt. Ihre Projekte zeigen, wie vielfältig und praxisnah Berufliche Orientierung am Gymnasium gestaltet werden kann – von innovativer Robotik über digitale Geschichtsvermittlung bis hin zu nachhaltigen Produkten und mathematisch-technischen Entwicklungsprozessen.

    Bei einem Festakt im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus würdigen Amtschef Martin Wunsch sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kooperationspartner – der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft (bbw) und der Eberhard von Kuenheim Stiftung der BMW AG – die vier diesjährigen Landessieger.

    Kultusministerin Anna Stolz gratulierte den Preisträgerinnen und Preisträgern mit großer Anerkennung bereits vorab: „Die P-Seminare zeigen jedes Jahr aufs Neue, wie viel Innovationskraft in unseren Schülerinnen und Schülern steckt. Die diesjährigen Siegerprojekte verbinden Forscherdrang, Kreativität und eine beeindruckende Professionalität. Mein ausdrücklicher Dank gilt den engagierten Lehrkräften und den zahlreichen externen Partnern unserer Schulen, die diese besondere Form der Berufsorientierung möglich machen.“

    Amtschef Martin Wunsch hebt die Zukunftsrelevanz der prämierten Projekte hervor: „Die P-Seminare eröffnen jungen Menschen wichtige Erfahrungsräume: Sie organisieren ein berufsbezogenes Projekt, gewinnen dabei Einblicke in verschiedene Berufsfelder und entwickeln im Team gemeinsam mit der beruflichen Praxis Lösungen. Diese Erfahrungen sind für die Wahl des weiteren Bildungs- und Berufswegs äußerst wertvoll. Die vier ausgezeichneten Projekte zeigen eindrucksvoll, wie Schülerinnen und Schüler theoretisches Wissen in reale Anwendungen übersetzen und sich dabei auf die Berufswelt vorbereiten.“

    Heike Schneeweis, Vorständin der Eberhard von Kuenheim Stiftung der BMW AG : „Die ausgezeichneten Projekte sind beeindruckend – kreativ, vielseitig und exzellent umgesetzt. Die Zusammenarbeit mit Partnern aus der Arbeitswelt ermöglicht den Schülerinnen und Schülern wertvolle Erfahrungen und Einblicke, die ihnen eine Hilfestellung für die spätere Studien- und Berufswahl sein können.“

    Sandra Stenger, Vorstandsvorsitzende des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft, unterstreicht: „Das P-Seminar eröffnet Jugendlichen neue Perspektiven für ihre berufliche Zukunft. Es hilft ihnen, eigene Fähigkeiten und Interessen zu erkennen und zugleich praktische Eindrücke aus dem Arbeitsleben zu sammeln. In Kooperation mit Unternehmen und Hochschulen entstehen direkte Verbindungen zwischen Schule und Beruf. So trägt das P-Seminar wesentlich zu einer soliden Berufsorientierung bei – und damit zur Sicherung qualifizierter Fachkräfte in Bayern.“

    Dr. Christof Prechtl, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. , betont: „Die moderne Arbeitswelt hält für junge Menschen viele Chancen bereit. Gleichzeitig stellt die langfristige Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs bayerische Unternehmen, trotz der konjunkturell schwierigen Lage, weiterhin vor Herausforderungen. Daher ist es wichtig, unsere Schülerinnen und Schüler frühzeitig bei der Berufs- und Studienorientierung zu unterstützen und beim Übergang von der Schule in eine geeignete Ausbildung oder ein Studium aktiv zu begleiten. Die P-Seminare bieten hierfür praxisnahe und zielgerichtete Einblicke ins Berufsleben. Dabei entwickeln die Jugendlichen wertvolle Fähigkeiten, die sowohl für ihre berufliche Zukunft als auch für ihre persönliche Entwicklung bedeutsam sind.“

    Hintergrundinformationen:

    Das P-Seminar ist ein zentraler Baustein der Beruflichen Orientierung an den bayerischen Gymnasien. In der 11. Jahrgangsstufe arbeiten Schülerinnen und Schüler ein Schuljahr lang an einem Projekt, das in enger Kooperation mit externen Partnern durchgeführt wird. Dabei lernen sie Methoden des Projektmanagements, reflektieren ihre Interessen und Stärken und erhalten Einblicke in unterschiedliche Berufsfelder. Das P-Seminar ergänzt damit die weiteren Kernelemente der Beruflichen Orientierung in den Jahrgangsstufen 9, 12 und 13.

    Die P-Seminar-Preisträger 2025

    Gymnasium bei St. Anna Augsburg

    Seminar-Thema: „3D-Druck trifft Scrum – Ideen zum Leben erwecken!“ (Leitfach: Mathematik)

    Entwicklung und Herstellung einer Roboterhand im 3D-Druckverfahren, gegen die man „Schere, Stein, Papier“ spielen kann

    Allgäu-Gymnasium Kempten

    Seminar-Thema: „Stolpersteine digital“ (Leitfach: Geschichte)

    Erweiterung der bestehenden Stolpersteine um QR-Codes auf Schautafeln, die es ermöglichen, per Smartphone die Biografien der Opfer der NS-Herrschaft zu erfahren

    Albert-Einstein-Gymnasium München

    Seminar-Thema: „Seifenherstellung – wir kreieren unsere AEG-Seife“ (Leitfach: Chemie)

    Herstellung von Seifen auf Grundlage der Analyse chemischer Prozesse und der Zusammensetzung von Seife sowie Überlegungen zu Produktentwicklung, Gestaltung und Vermarktung unter Einbeziehung von Rückmeldungen aus der Schulgemeinschaft

    Willibald-Gluck-Gymnasium Neumarkt

    Seminar-Thema: „Mobile Robotik“ (Leitfach: Physik)

    Entwicklung mobiler Robotik an der Schule als Wettbewerbsbeitrag für eine internationale Robotik-Liga

  • Mit den Profilschulen für Informatik und Zukunftstechnologie (PIZ) auf Zukunftskurs
    01. Dezember 2025

    Die Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule für Technik München gilt als Vorreiterin der digitalen Bildung: Im Rahmen der bayernweiten Maßnahme „Profilschule für Informatik und Zukunftstechnologien“ (PIZ) informierten sich Dr. Christof Prechtl, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. und Ministerialrat Jochen Hofmann vom Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus über die innovativen Unterrichtsformate und das PIZ-Entwicklungsziel der Schule.

    Kultusministerin Anna Stolz betonte vorab: „Unsere PIZ-Schulen zeigen, wie moderne Bildung aussehen kann: praxisnah, fächerübergreifend und eng orientiert an der Zukunft. Die Schülerinnen und Schüler beeindrucken dabei mit ihrem Know-how und ihrer Kreativität. Sie beweisen, dass Informatik, Technik und KI keine Zukunftsthemen sind, sondern direkte Chancen für unsere Bildung in Bayern.“

    Im Zentrum des Besuchs stand das interdisziplinäre PIZ-Entwicklungsziel „Bau einer Drohne zur Rehkitzortung“, an dem Schülerinnen und Schüler der Integrationsvorklasse sowie der Jahrgangsstufen 11 bis 13 beteiligt sind. Von ersten technologischen Grundlagen bis hin zur Programmierung der Wärmebildkamera und Motorsteuerung verknüpft das Projekt zahlreiche Fachbereiche und vermittelt praxisnah wichtige Zukunftskompetenzen.

    Dr. Christof Prechtl, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. erklärt den Wert für die Fachkräftesicherung: „Für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen ist es wichtiger denn je, dass wir beim Einsatz von Zukunftstechnologien auf allen Ebenen international den Anschluss behalten. Die Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule für Technik München nimmt mit ihrem Engagement als Profilschule für Informatik und Zukunftstechnologien eine bedeutende Vorreiterrolle ein, junge Menschen auf die digitale Lebens- und Arbeitswelt von morgen vorzubereiten. Sie legt mit ihrem starken Profil in der KI, dem Leichtbau und der Quantentechnologie den Grundstein für langfristiges und nachhaltiges Interesse der Jugendlichen an den Schlüsselthemen der Zukunft. Das eröffnet ihnen die Möglichkeit, sich praxisorientiert mit diesen auseinanderzusetzen, hat Vorbildcharakter und soll zum Nachahmen anregen.“

    Weitere Informationen zur Maßnahme „Profilschule für Informatik und Zukunftstechnologien“ (PIZ) :

    Zu den PIZ gehören Bildungseinrichtungen aller Schularten, die sich im Unterricht den fünf Themenschwerpunkten Programmieren und Robotik, Makerspace, Virtualisierung, KI und Informatikunterricht und Vielfalt widmen. Neben Grundschulen bieten alle weiterführenden Schulen eine Vielzahl an innovativen Ansätzen, etwa virtuelle Exkursionen ins Mittelalter oder praxisnahe Workshops zur Programmierung von Mikrocontrollern.

    Die Profilschulen wirken insbesondere in ihrer Region oder in ihrer Schulart als Multiplikatoren, indem sie etwa Schulpartnerschaften aufbauen. Durch den Austausch und die Zusammenarbeit mit externen Partnern wie Hochschulen oder Handwerks- und Ausbildungsbetrieben werden Synergien genutzt und die Bedeutung von Informatik über die Schule hinaus aufgezeigt. Weitere Informationen dazu finden sich unter: www.km.bayern.de/piz.

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Staatliche Berufsschule München-Land • Graf – Lehndorff – Str. 28 • D-81929 MÜNCHEN

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