Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise

A) Allgemeine Informationen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Staatl. Berufsschule München-Land
Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089 9455190
Fax 089 945519 29
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Schulleiter: Jörg Schnadel, StD

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Staatl. Berufsschule München-Land

Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089/9455190
Fax 089/94551929
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch

das Medienzentrum des Landratsamtes München-Land in unserem Auftrag.

Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.

Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/ 

 

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

 

 B) Informationen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch die Firma Hetzner Online AG betrieben.

Anschrift:
Hetzner Online AG
Industriestr. 25
91710 Gunzenhausen 
Deutschland

Tel.: 09831 505-0
Fax: 09831 505-3
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

 

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • übertragene Datenmenge.

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen. 

 

Aktive Komponenten

Wir verwenden keine aktiven Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls.

 

Cookies

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.

 

Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

 

Online-Anmeldung: Schulantrag Online

Zum Zwecke der Erfassung personenbezogener Daten für die Schulverwaltung haben
wir als Verarbeiter die Firma Güntner intelligente IT-Lösungen beauftragt.

Anschrift:
Güntner intelligente IT-Lösungen
Theisseil 23
92637 Weiden

Das Internetmodul SchulantragOnline unterstützt die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung zur E-Government Initiative. Durch Eingabe personenbezogener Daten können alle benötigten Formulare für die Schuleinschreibung und für den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges über das Internet erstellt werden. Die eingegebenen Daten stehen auf einem gesicherten Server zum Import für das Schulverwaltungsprogramm zur Verfügung. Die komplette Abwicklung erfolgt über verschlüsselte Verbindungen. Als Vertragsgrundlage gelten die DSGVO sowie das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG)



C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:

Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit; Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs.2 BBiG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfbehörden /Art. 95 BayHO)
  • das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
  • die jeweils zuständige Handwerkskammer bzw. das jeweils zuständige Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufsschulordnung - BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
  • Zielschule bei Schulwechsel (Art. 85a Abs. 3 BayEUG)
  • die Ausbildungsbetriebe (art. 85 Abs.1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung - BSO)
  • der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

 

 

Betroffene Daten

Aufbewahrungszeit/
Löschungsfrist

1.

Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift

50 Jahre

2.

Leistungsnachweise

2 Jahre

3.

alle übrigen Daten

1 Jahr

 

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.


b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).


c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

 

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

 

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

 

 

 

Drucken

Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
  • Kultusministerin Anna Stolz: „Halbjahresbilanz als wichtiges Feedback für unsere bayerischen Schülerinnen und Schüler“
    13. Februar 2025

    Auch alternative Formen zum Halbjahreszeugnis werden immer beliebter. Zum Ende des ersten Schulhalbjahres erhalten viele bayerischen Schülerinnen und Schüler am morgigen Freitag ein Zwischenzeugnis, aber auch alternative Formen der Leistungsbilanz als wichtiges Feedback-Instrument zum Schulhalbjahr werden immer beliebter.

    Kultusministerin Anna Stolz betont hierzu: „Jedes Kind ist anders, jedes ist besonders. Und das ist auch gut so, weil jedes Kind seine individuellen Talente und Stärken mitbringt und wir jedes einzelne davon in unserem Land brauchen. Um diese bestmöglich zu fördern, ist ein regelmäßiges Feedback an die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Eltern wichtig. Das Zwischenzeugnis ist – genauso wie die alternativen Formen der Leistungsbilanz zum Halbjahr – deswegen ein ganz wichtiger Termin im Kalender des Schuljahres. Wie auch beim Sport ist das Zwischenzeugnis aber nur ein Halbzeitstand. Wenn die Bilanz einmal nicht so wie erhofft ausfällt, ist entscheidend, ruhig nach den Ursachen zu suchen, die richtigen Schlüsse zu ziehen und weiter am Ball zu bleiben. Hierzu bieten auch unsere Lehrkräfte und schulischen Beratungsstrukturen wertvolle Hilfe an!“

    Zwischenzeugnisse – und Alternativen dazu

    Am letzten Schultag der zweiten vollen Schulwoche im Februar erhalten die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen, Gymnasien, Wirtschaftsschulen, Beruflichen Oberschulen und der meisten anderen beruflichen Schulen ihre Zwischenzeugnisse. Für Grundschulkinder der Klassen 1 bis 3 kann ein Lernentwicklungsgespräch anstelle des Zwischenzeugnisses treten. Diese Möglichkeit wurde im Schuljahr 2023/2024 von mehr als 80 Prozent der staatlichen Grundschulen genutzt – in großem Umfang auch in der Grundschulstufe der Förderschulen. Die Entscheidung hierüber trifft die Lehrerkonferenz im Einvernehmen mit dem Elternbeirat vor Beginn des Schuljahres. Viertklässler erhalten bereits im Januar einen Leistungsbericht zur frühzeitigen Rückmeldung vor dem Übertrittszeugnis.

    Lernentwicklungsgespräche können auch an Mittelschulen und in der Mittelschulstufe der Förderschulen in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 die Zwischenzeugnisse ersetzen bzw. ergänzen. Je nach Schulordnung ist es zudem an Gymnasien und Realschulen möglich, die Zwischenzeugnisse durch schriftliche Informationen über das Notenbild zu ersetzen, basierend auf einer Entscheidung der Lehrerkonferenz und des Elternbeirats. In diesem Fall erhalten die Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte an zwei Terminen des laufenden Schuljahres eine Übersicht über den Leistungsstand. Eine Ausnahme bilden hier die Zeugnisse über die drei ersten Ausbildungsabschnitte der Qualifikationsphase für das Abitur. Auch an Wirtschaftsschulen lassen sich in der Vorklasse sowie den Jahrgangsstufen 7 und 8 die Zwischenzeugnisse durch mindestens zwei schriftliche Informationen über das Notenbild ersetzen.

    Vielfältige Beratungsangebote an den Schulen

    Lehrkräfte, Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bieten Beratung und Hilfe direkt an den Schulen vor Ort an. Die Kontaktdaten der Ansprechpartnerinnen und -partner an den Schulen werden über die jeweilige Schulhomepage bekannt gemacht.

    Für über die einzelne Schule hinausgehende Fragestellungen können sich Schülerinnen und Schüler und deren Eltern zudem auch an die Beratungslehrkräfte sowie an die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den neun Staatlichen Schulberatungsstellen wenden:


    Mittelfranken

    Glockenhofstraße 51

    90478 Nürnberg

    Tel.: 0911 5867610

    E-Mail: verwaltung@schulberatung-mittelfranken.de

    München (Stadt und Landkreis)

    Infanteriestraße 7

    80797 München

    Tel.: 089 558998960

    E-Mail: info@sbmuc.de

    Niederbayern

    Seligenthaler Straße 36

    84034 Landshut

    Tel.: 0871 430310

    E-Mail: info@sbndb.de

    Oberbayern-Ost (Freising, Erding, Ebersberg, Miesbach und das übrige östliche Oberbayern)

    Beetzstraße 4

    81679 München

    Tel.: 089 982955110

    E-Mail: info@sbost.de

    Oberbayern-West (Pfaffenhofen, Starnberg, Fürstenfeldbruck, Dachau, Bad Tölz-Wolfratshausen und das übrige westliche Oberbayern)

    Infanteriestraße 7

    80797 München

    Tel.: 089 5589924 - 10 oder - 11

    E-Mail: info@sbwest.de


    Oberfranken

    Bahnhofsplatz 1a

    95028 Hof

    Tel.: 09281 1400360

    E-Mail: mail@sb-ofr.de

    Oberpfalz

    Weinweg 2

    93049 Regensburg

    Tel.: 0941 5985330

    E-Mail: info@sbopf.de

    Schwaben

    Beethovenstraße 4

    86150 Augsburg

    Tel. 0821 509160

    E-Mail: schulberatung.schwaben@augsburg.de

    Unterfranken

    Ludwigkai 4

    97072 Würzburg

    Tel.: 0931 260 7750

    E-Mail: mail@schulberatung-unterfranken.de

    Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: www.schulberatung.bayern.de

  • Kultusministerin Anna Stolz: „Wollen jungen Leuten helfen, besser mit Stress umzugehen“
    11. Februar 2025

    STARK-Gütesiegel 2024 für Berufliche Oberschule Fürstenfeldbruck – Kultusministerin übernimmt Schirmherrschaft für Präventionsprogramm STARK.

    Die Berufliche Oberschule Fürstenfeldbruck erhält das STARK-Gütesiegel 2024 des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft e. V. (bbw), weil sie sich in vorbildlicher Weise um die psychische Gesundheit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Schule und Ausbildung einsetzt. Die Auszeichnung wurde im Schloss Fürstenried an Vertreterinnen und Vertreter der Schule überreicht.

    Kultusministerin Anna Stolz hat aktuell auch die Schirmherrschaft für das Präventionsprogramm STARK übernommen. „Wir wollen, dass junge Erwachsene herausfordernde Situationen gut meistern oder gestärkt aus ihnen hervorgehen. Das STARK-Präventionsprogramm unterstützt unsere Schulen dabei, ihnen Hilfsmittel im Umgang mit negativem Stress an die Hand zu geben. Die Unterrichtsmodule stärken die eigene Verantwortung der Schülerinnen und Schüler und helfen ihnen, Resilienz zu entwickeln. Dadurch lernen sie, mit Herausforderungen und Stress besser umzugehen – das ist auch hilfreich für das spätere Berufsleben“, betont Kultusministerin Anna Stolz.

    „Wir gratulieren der Beruflichen Oberschule Fürstenfeldbruck zu ihrem beeindruckenden Engagement für das STARK-Programm. Diese Schule hat es geschafft, STARK nicht nur als Abkürzung, sondern als echtes ‚Lebensmotto‘ im Schulalltag zu verankern. Das Konzept ist in allen Bereichen der Schule fest verankert und wird konsequent umgesetzt. Es sorgt dafür, dass alle Schülerinnen und Schüler bestmöglich gestärkt und unterstützt werden. An dieser Schule wird STARK nicht nur gelehrt, sondern tatsächlich gelebt“, sagt Sandra Stenger, Vorstandsvorsitzende des bbw.

    Das STARK-Präventionsprogramm des bbw zeigt jungen Menschen vor allem an beruflichen Schulen, wie sie ihre eigenen Kräfte mobilisieren können, um sich psychisch gesund zu halten. Durch das Programm setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit den Themen Stress, psychische Gesundheit und Prävention auseinander. Im Fokus stehen die eigene Verantwortung, die Aktivierung persönlicher Ressourcen sowie die Stärkung der Persönlichkeit.

    Die von der Initiative ausgezeichneten Modellschulen haben das Präventionsprogramm fest in ihrem Schulalltag verankert und fördern die psychische Gesundheit der gesamten Schulfamilie nachhaltig. Um die Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf deren Weg zu einem gesunden Umgang mit den Herausforderungen des Lebens zu begleiten, qualifiziert STARK bayernweit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus dem schulischen und betrieblichen Umfeld zu Stresskompetenz und Resilienz. Die AOK Bayern, die ISU Interessengemeinschaft Selbständiger, Unternehmer und freiberuflich Tätiger e. V. und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung unterstützen das Präventionsprogramm. Bereits 2014 startete STARK mit einem Projekt des bbw zum Thema „Stressprävention für Auszubildende“ .

    Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier: https://www.stark-bayern.de/

  • Kultus- und Finanzministerium geben grünes Licht für zusätzliches Gymnasium im Bereich Kieferngarten im Münchner Norden
    10. Februar 2025

    Kultusministerin Anna Stolz und Finanzminister Albert Füracker haben dem Antrag der Landeshauptstadt München auf die Errichtung eines zusätzlichen staatlichen Gymnasiums im Bereich Kieferngarten im Münchner Norden zugestimmt.

    Es ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung des Bildungsangebots in der Landeshauptstadt.

    „Ich freue mich sehr, den Startschuss für die Neugründung eines weiteren staatlichen Gymnasiums in München zu verkünden. Mit dem neuen Gymnasium im Münchner Norden sorgen wir dafür, dass auch in Zukunft in diesem wachsenden Stadtgebiet alle Schülerinnen und Schüler optimale Bildungsbedingungen vorfinden“, betont Kultusministerin Anna Stolz.

    „ Das neue Gymnasium im Kiefergarten ist ein wichtiger Schritt für eine zukunftsorientierte Bildungslandschaft in Bayern. Durch kurze Schulwege und optimale Lernbedingungen legen wir den Grundstein für die bestmögliche Entwicklung unserer Kinder – das ist gelebte Heimatpolitik! Mit über 52 Milliarden Euro im Doppelhaushalt 2024/2025 in Bildung und Forschung zeigen wir unser Engagement, Wissen als Schlüssel zur Stärkung Bayerns zu nutzen. Bildung fördert nicht nur die individuelle Entfaltung, sondern ist auch ein entscheidender Motor für das Wachstum und den Wohlstand unserer Gesellschaft!“, unterstreicht Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

    Die Gesamtschülerzahl im Münchner Norden wird in den kommenden Jahren weiterhin ansteigen. Mit der Errichtung des zusätzlichen Gymnasiums wird dieser Entwicklung Rechnung getragen, um eine wohnortnahe schulische Versorgung zu sichern.

__________________________________________________________________________________________________

Staatliche Berufsschule München-Land • Graf – Lehndorff – Str. 28 • D-81929 MÜNCHEN

Telefon: 089/9455190 • Fax: 089/94551929 • Email: sekretariat@bszml.de

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen für unseren Webauftritt das Content-Management-System (CMS) Joomla!®. Dieses CMS setzt bereits beim ersten Besuch einer Website unbemerkt ein sog. Session-Cookie mit dem rein technische Informationen z.B. zur Bildschirmauflösung, zur Systemsprache etc. abgespeichert werden, um das Besuchen der Website zu erleichtern. Analyse-Programme und andere Techniken zur Auswertung Ihres persönlichen Nutzungsverhaltens werden auf unserer Webseite nicht eingesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie Ihre Browsereinstellung nicht ändern, akzeptieren Sie diese.