Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise

A) Allgemeine Informationen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Staatl. Berufliches Schulzentrum München-Land
Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089 9455190
Fax 089 945519 29
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Schulleiter: Jörg Schnadel, StD

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Staatl. Beruflichen Schulzentrums München-Land

Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089/9455190
Fax 089/94551929
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Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch

das Medienzentrum des Landratsamtes München-Land in unserem Auftrag.

Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.

Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/ 

 

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

 

 B) Informationen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch die Firma Hetzner Online AG betrieben.

Anschrift:
Hetzner Online AG
Industriestr. 25
91710 Gunzenhausen 
Deutschland

Tel.: 09831 505-0
Fax: 09831 505-3
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

 

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • übertragene Datenmenge.

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen. 

 

Aktive Komponenten

Wir verwenden keine aktiven Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls.

 

Cookies

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.

 

Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

 

Online-Anmeldung: Schulantrag Online

Zum Zwecke der Erfassung personenbezogener Daten für die Schulverwaltung haben
wir als Verarbeiter die Firma Güntner intelligente IT-Lösungen beauftragt.

Anschrift:
Güntner intelligente IT-Lösungen
Theisseil 23
92637 Weiden

Das Internetmodul SchulantragOnline unterstützt die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung zur E-Government Initiative. Durch Eingabe personenbezogener Daten können alle benötigten Formulare für die Schuleinschreibung und für den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges über das Internet erstellt werden. Die eingegebenen Daten stehen auf einem gesicherten Server zum Import für das Schulverwaltungsprogramm zur Verfügung. Die komplette Abwicklung erfolgt über verschlüsselte Verbindungen. Als Vertragsgrundlage gelten die DSGVO sowie das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG)



C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:

Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit; Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs.2 BBiG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfbehörden /Art. 95 BayHO)
  • das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
  • die jeweils zuständige Handwerkskammer bzw. das jeweils zuständige Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufsschulordnung - BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
  • Zielschule bei Schulwechsel (Art. 85a Abs. 3 BayEUG)
  • die Ausbildungsbetriebe (art. 85 Abs.1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung - BSO)
  • der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

 

 

Betroffene Daten

Aufbewahrungszeit/
Löschungsfrist

1.

Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift

50 Jahre

2.

Leistungsnachweise

2 Jahre

3.

alle übrigen Daten

1 Jahr

 

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.


b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).


c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

 

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

 

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

 

 

 

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Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
  • Naturwissenschaftlichen Phänomenen auf der Spur
    09. Oktober 2026

    53 Nachwuchstalente nehmen den Superpreis beim Landeswettbewerb „Experimente antworten“ in Empfang

    Was haben Wärmekissen mit einer rot leuchtenden, eiskalten Nase zu tun? Kann man auf einer Gurke oder Karotte Flöte spielen? Wie „durstig“ sind verschiedene Papiersorten? – mit diesen und ähnlichen spannenden Fragestellungen haben sich viele Schülerinnen und Schüler im Rahmen der 23. Auflage des Landeswettbewerbs „Experimente antworten“ beschäftigt. Bei der Lösungsfindung glänzten 53 kreative Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher besonders. Am heutigen Freitag wurden sie dafür im Deutschen Museum in München mit dem Superpreis geehrt. Eine echte Spitzenleistung, zumal zehn von ihnen diese besondere Ehrung schon zum zweiten und acht sogar bereits zum dritten Mal erhielten.

    „Es ist immer wieder faszinierend zu sehen, wie viele unentdeckte Schätze und Phänomene unsere Welt zu bieten hat. Die Spitzenergebnisse des Landeswettbewerbs lassen den Ideenreichtum, die Entdeckerlust und das Durchhaltevermögen erkennen, die in unseren Schülerinnen und Schülern stecken. Herzlichen Glückwunsch allen Gewinnerinnen und Gewinnern zu dieser besonderen Auszeichnung! Mein herzlicher Dank gilt den engagierten Lehrkräften, die sie dabei mit viel Power begleitet und gefördert haben. So werden Naturwissenschaften an unseren Schulen lebendig und mit allen Sinnen begreifbar“, betont Kultusministerin Anna Stolz.

    53 Nachwuchstalente nehmen den Superpreis beim Landeswettbewerb „Experimente antworten“ in Empfang

    Was haben Wärmekissen mit einer rot leuchtenden, eiskalten Nase zu tun? Kann man auf einer Gurke oder Karotte Flöte spielen? Wie „durstig“ sind verschiedene Papiersorten? – mit diesen und ähnlichen spannenden Fragestellungen haben sich viele Schülerinnen und Schüler im Rahmen der 23. Auflage des Landeswettbewerbs „Experimente antworten“ beschäftigt. Bei der Lösungsfindung glänzten 53 kreative Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher besonders. Am heutigen Freitag wurden sie dafür im Deutschen Museum in München mit dem Superpreis geehrt. Eine echte Spitzenleistung, zumal zehn von ihnen diese besondere Ehrung schon zum zweiten und acht sogar bereits zum dritten Mal erhielten.

    „Es ist immer wieder faszinierend zu sehen, wie viele unentdeckte Schätze und Phänomene unsere Welt zu bieten hat. Die Spitzenergebnisse des Landeswettbewerbs lassen den Ideenreichtum, die Entdeckerlust und das Durchhaltevermögen erkennen, die in unseren Schülerinnen und Schülern stecken. Herzlichen Glückwunsch allen Gewinnerinnen und Gewinnern zu dieser besonderen Auszeichnung! Mein herzlicher Dank gilt den engagierten Lehrkräften, die sie dabei mit viel Power begleitet und gefördert haben. So werden Naturwissenschaften an unseren Schulen lebendig und mit allen Sinnen begreifbar“, betont Kultusministerin Anna Stolz.

    Landeswettbewerb „Experimente antworten“

    „Experimente antworten“ ist ein naturwissenschaftlicher Wettbewerb in Bayern, der sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 richtet und im Schuljahr 2025/2026 bereits zum 23. Mal stattfand.

    Dreimal pro Schuljahr wird eine Experimentieraufgabe zu einem naturwissenschaftlichen Phänomen gestellt, die die Schülerinnen und Schüler selbständig zuhause mithilfe von Alltagschemikalien und -geräten aus Apotheke, Drogerie und Baumarkt bewältigen und ihre Arbeit dokumentieren sollen. Die älteren Schülerinnen und Schüler müssen neben den Experimenten theoretische Zusatzaufgaben lösen.

    In diesem Jahr gab es rund 2.700 Einsendungen über die drei Runden, unter denen eine fachkundige Jury die Siegerarbeiten ausgewählt hat.

    Die Themen der drei Runden des Schuljahres 2025/26 lauteten:

    • Papier ist geduldig (Herstellung von und Experimente mit Papier)
    • Keine kalten Finger! (Experimente mit Taschenwärmern)
    • Let there be rock! (Bau von Musikinstrumenten)

    Zur Preisverleihung wurden diejenigen Schülerinnen und Schüler eingeladen, die alle drei Wettbewerbsrunden im Schuljahr 2025/2026 mit sehr großem Erfolg absolviert haben.

    Gefördert wird der Wettbewerb durch das Deutsche Museum München, die Bayerischen Chemieverbände und den Verband der Chemischen Industrie.

    „Experimente antworten“ ist ein naturwissenschaftlicher Wettbewerb in Bayern, der sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 richtet und im Schuljahr 2025/2026 bereits zum 23. Mal stattfand.

    Dreimal pro Schuljahr wird eine Experimentieraufgabe zu einem naturwissenschaftlichen Phänomen gestellt, die die Schülerinnen und Schüler selbständig zuhause mithilfe von Alltagschemikalien und -geräten aus Apotheke, Drogerie und Baumarkt bewältigen und ihre Arbeit dokumentieren sollen. Die älteren Schülerinnen und Schüler müssen neben den Experimenten theoretische Zusatzaufgaben lösen.

    In diesem Jahr gab es rund 2.700 Einsendungen über die drei Runden, unter denen eine fachkundige Jury die Siegerarbeiten ausgewählt hat.

    Die Themen der drei Runden des Schuljahres 2025/26 lauteten:

    • Papier ist geduldig (Herstellung von und Experimente mit Papier)
    • Keine kalten Finger! (Experimente mit Taschenwärmern)
    • Let there be rock! (Bau von Musikinstrumenten)

    Zur Preisverleihung wurden diejenigen Schülerinnen und Schüler eingeladen, die alle drei Wettbewerbsrunden im Schuljahr 2025/2026 mit sehr großem Erfolg absolviert haben.

    Gefördert wird der Wettbewerb durch das Deutsche Museum München, die Bayerischen Chemieverbände und den Verband der Chemischen Industrie.

    Weiterführende Informationen

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  • Schule als lebendiger Ort für Kunst und Kultur - Auszeichnung von zwölf weiteren „Kulturschulen“ in Bayern
    08. Oktober 2026

    Hier stehen Kunst und Kultur im Fokus und so werden Schulen zum Ort der Begegnung, der Kreativität und der Teilhabe.

    Am heutigen Donnerstag wurden in der zweiten Staffel zwölf „Kulturschulen“ ausgezeichnet, da sie nicht nur Kultur nachhaltig in Unterricht und Schulentwicklung verankern, sondern auch auf kreative und fächerübergreifende Projekte setzen. Damit geben sie den Schülerinnen und Schülern Raum, ihre Schule aktiv mitzugestalten. Zugleich entstehen gewinnbringende Partnerschaften mit Kultureinrichtungen vor Ort.

    Kultusministerin Anna Stolz freut sich über das wachsende kulturelle Netzwerk: „Unseren neuen ‚Kulturschulen‘ gratuliere ich ganz herzlich! Sie machen vor, wie lebendig Unterricht wird, wenn Kunst, Musik und die kreative Praxis mit digitalen Medien ganz selbstverständlich in den Alltag einfließen. Diese pure Begeisterung spürt man in jedem Klassenzimmer und darüber hinaus! Ob im Museum, im urbanen Raum oder direkt auf der Schulbühne: Hier entstehen echte Aha-Erlebnisse und unsere Schülerinnen und Schüler machen wertvolle Erfahrungen, weil Kultur greifbar und hautnah erlebbar wird. Schule wird so zum echten Kulturzentrum für eine ganze Region.“

    Hier stehen Kunst und Kultur im Fokus und so werden Schulen zum Ort der Begegnung, der Kreativität und der Teilhabe.

    Am heutigen Donnerstag wurden in der zweiten Staffel zwölf „Kulturschulen“ ausgezeichnet, da sie nicht nur Kultur nachhaltig in Unterricht und Schulentwicklung verankern, sondern auch auf kreative und fächerübergreifende Projekte setzen. Damit geben sie den Schülerinnen und Schülern Raum, ihre Schule aktiv mitzugestalten. Zugleich entstehen gewinnbringende Partnerschaften mit Kultureinrichtungen vor Ort.

    Kultusministerin Anna Stolz freut sich über das wachsende kulturelle Netzwerk: „Unseren neuen ‚Kulturschulen‘ gratuliere ich ganz herzlich! Sie machen vor, wie lebendig Unterricht wird, wenn Kunst, Musik und die kreative Praxis mit digitalen Medien ganz selbstverständlich in den Alltag einfließen. Diese pure Begeisterung spürt man in jedem Klassenzimmer und darüber hinaus! Ob im Museum, im urbanen Raum oder direkt auf der Schulbühne: Hier entstehen echte Aha-Erlebnisse und unsere Schülerinnen und Schüler machen wertvolle Erfahrungen, weil Kultur greifbar und hautnah erlebbar wird. Schule wird so zum echten Kulturzentrum für eine ganze Region.“

    Das Programm „Kulturschule Bayern“

    Die „Kulturschulen Bayern“ setzen in besonderer Weise künstlerisch-kreative Schwerpunkte. Um diesen Ansatz praktisch zu erproben, wurde im Schuljahr 2019/2020 ein entsprechendes Pilotversuchsprogramm in die Wege geleitet – unterstützt von Partnern, dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) sowie der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP). Die nun prämierten zwölf Schulen nahmen schon früher an Kreativprojekten teil, sodass sie auf einem stabilen Fundament aufbauen und ihr kulturelles Profil weiter schärfen konnten. Das Konzept sieht zudem vor, dass die „Kulturschulen“ mit freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern kooperieren und die gesamte Schülerschaft sowie das Umfeld aktiv in den Gestaltungsprozess einbeziehen. Auf diese Weise verwandelt sich die „Kulturschule“ selbst in eine Begegnungsstätte für Kunst, in der kreative Prozesse sowohl innerhalb des Gebäudes als auch vor Ort sichtbar und erlebbar werden. Alle zwölf prämierten Schulen haben die Projektvorgaben erfolgreich umgesetzt, womit die dreijährige Erprobungsphase einen gelungenen Abschluss findet.

    Seit der ersten Staffel 2019/2020 tragen mittlerweile bayernweit 21 Schulen das Profil „Kulturschule“.

    Die „Kulturschulen Bayern“ setzen in besonderer Weise künstlerisch-kreative Schwerpunkte. Um diesen Ansatz praktisch zu erproben, wurde im Schuljahr 2019/2020 ein entsprechendes Pilotversuchsprogramm in die Wege geleitet – unterstützt von Partnern, dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) sowie der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP). Die nun prämierten zwölf Schulen nahmen schon früher an Kreativprojekten teil, sodass sie auf einem stabilen Fundament aufbauen und ihr kulturelles Profil weiter schärfen konnten. Das Konzept sieht zudem vor, dass die „Kulturschulen“ mit freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern kooperieren und die gesamte Schülerschaft sowie das Umfeld aktiv in den Gestaltungsprozess einbeziehen. Auf diese Weise verwandelt sich die „Kulturschule“ selbst in eine Begegnungsstätte für Kunst, in der kreative Prozesse sowohl innerhalb des Gebäudes als auch vor Ort sichtbar und erlebbar werden. Alle zwölf prämierten Schulen haben die Projektvorgaben erfolgreich umgesetzt, womit die dreijährige Erprobungsphase einen gelungenen Abschluss findet.

    Seit der ersten Staffel 2019/2020 tragen mittlerweile bayernweit 21 Schulen das Profil „Kulturschule“.

    „Kulturlotsen“

    Im Rahmen des Programms „Kulturschule Bayern“ steht die Schülerbeteiligung im Fokus. So werden pro Schule mindestens zwei Schülerinnen und Schüler zu „Kulturlotsen“ ausgebildet. Zu ihren Aufgaben gehören u.a. die Moderation von Veranstaltungen, Organisation von Führungen für externe Gäste sowie die Konzeption und Durchführung von schulinternen Wettbewerben oder kulturellen Pausen und Aktionen rund um Kunst und Kultur.

    Im Rahmen des Programms „Kulturschule Bayern“ steht die Schülerbeteiligung im Fokus. So werden pro Schule mindestens zwei Schülerinnen und Schüler zu „Kulturlotsen“ ausgebildet. Zu ihren Aufgaben gehören u.a. die Moderation von Veranstaltungen, Organisation von Führungen für externe Gäste sowie die Konzeption und Durchführung von schulinternen Wettbewerben oder kulturellen Pausen und Aktionen rund um Kunst und Kultur.

    Die zwölf neu ausgezeichneten „Kulturschulen“ in Bayern

    Oberfranken

    • Sonderpädagogisches Förderzentrum DonBosco-Schule, Stappenbach

    Unterfranken

    • Wirsberg Gymnasium, Würzburg

    Mittelfranken

    • Sonderpädagogisches Förderzentrum Paul-Moor-Schule, Nürnberg
    • Mittelschule an der Bismarckstraße, Nürnberg
    • Mittelschule Schulcampus Werderau, Nürnberg

    Oberpfalz

    • Mittelschule Waldsassen

    Niederbayern

    • Sonderpädagogisches Förderzentrum Paul-Maurer-Schule, Viechtach
    • Drei-Flüsse-Realschule, Passau
    • Johannes-Gutenberg-Gymnasium, Waldkirchen

    Oberbayern

    • Mittelschule Maisach
    • Ludwig-Fronhofer-Realschule, Ingolstadt

    Schwaben

    • Mittelschule Wittelsbacherschule, Kempten

    Eindrücke der Veranstaltung

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    Weiterführende Informationen

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  • P-Seminar-Preis 2026 würdigt herausragende Projekte aus ganz Bayern
    08. Oktober 2026

    Gemeinsamer Wettbewerb von Kultusministerium, vbw, bbw und Eberhard von Kuenheim Stiftung der BMW AG – Landessieger werden beim Finale im November in München gekürt

    27 Regionalsieger zeigen, wie preiswürdige P-Seminare aussehen können. Mit ihren „Projekt-Seminaren zur beruflichen Orientierung“ haben Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2025/2026 eindrucksvoll unter Beweis gestellt, wie innovativ, facettenreich und praxisnah Berufliche Orientierung am Gymnasium sein kann. Die Projekte machen zugleich das Potenzial einer gelungenen Zusammenarbeit zwischen Schulen und externen Partnern deutlich. Nun stehen die 27 Regionalsieger des Wettbewerbs „P-Seminar-Preis 2026“ fest. Sie werden in den kommenden Wochen in den neun Aufsichtsbezirken der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien im Rahmen feierlicher Veranstaltungen ausgezeichnet. Aus dem Kreis der Regionalsieger werden die vier Landessieger ermittelt, die am 30. November 2026 in München geehrt werden.

    Gemeinsamer Wettbewerb von Kultusministerium, vbw, bbw und Eberhard von Kuenheim Stiftung der BMW AG – Landessieger werden beim Finale im November in München gekürt

    27 Regionalsieger zeigen, wie preiswürdige P-Seminare aussehen können. Mit ihren „Projekt-Seminaren zur beruflichen Orientierung“ haben Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2025/2026 eindrucksvoll unter Beweis gestellt, wie innovativ, facettenreich und praxisnah Berufliche Orientierung am Gymnasium sein kann. Die Projekte machen zugleich das Potenzial einer gelungenen Zusammenarbeit zwischen Schulen und externen Partnern deutlich. Nun stehen die 27 Regionalsieger des Wettbewerbs „P-Seminar-Preis 2026“ fest. Sie werden in den kommenden Wochen in den neun Aufsichtsbezirken der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien im Rahmen feierlicher Veranstaltungen ausgezeichnet. Aus dem Kreis der Regionalsieger werden die vier Landessieger ermittelt, die am 30. November 2026 in München geehrt werden.

    „P-Seminar-Preis“

    Der „P-Seminar-Preis“ wird jährlich vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gemeinsam mit der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., dem Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V. (bbw) sowie der Eberhard von Kuenheim Stiftung der BMW AG vergeben. Prämiert werden besonders gelungene Projekte, die Schülerinnen und Schülern praxisnahe Einblicke in die Berufswelt ermöglichen und ihre Berufsfindungskompetenz stärken.

    Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch die Dienststellen der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien. Bewertet werden insbesondere Idee, Konzeption, Umsetzung und Ergebnis der P-Seminare. Zentrale Kriterien sind dabei neben der Zusammenarbeit mit externen Partnern auch der Beitrag zur Förderung der Berufsfindungskompetenz durch die projektspezifische Berufliche Orientierung, die Anwendung von Projektmanagementmethoden sowie die Präsentation der Arbeitsergebnisse.

    Der „P-Seminar-Preis“ wird jährlich vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gemeinsam mit der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., dem Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V. (bbw) sowie der Eberhard von Kuenheim Stiftung der BMW AG vergeben. Prämiert werden besonders gelungene Projekte, die Schülerinnen und Schülern praxisnahe Einblicke in die Berufswelt ermöglichen und ihre Berufsfindungskompetenz stärken.

    Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch die Dienststellen der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien. Bewertet werden insbesondere Idee, Konzeption, Umsetzung und Ergebnis der P-Seminare. Zentrale Kriterien sind dabei neben der Zusammenarbeit mit externen Partnern auch der Beitrag zur Förderung der Berufsfindungskompetenz durch die projektspezifische Berufliche Orientierung, die Anwendung von Projektmanagementmethoden sowie die Präsentation der Arbeitsergebnisse.

    Was ist ein P-Seminar?

    Das Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung (P-Seminar) ist ein zentrales Element der Beruflichen Orientierung am Gymnasium in Bayern. Es ergänzt das Modul zur beruflichen Orientierung in Jahrgangsstufe 9 sowie das Aufbaumodul zur beruflichen Orientierung in den Jahrgangstufen 12 und 13. Es wird in Jahrgangsstufe 11 durchgeführt, umfasst zwei Wochenstunden und ist einem Leitfach zugeordnet. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten an einem Projekt mit Bezug zur wissenschaftlichen bzw. beruflichen Praxis (externe Partner), reflektieren ihre persönlichen Stärken und Interessen und gewinnen Einblicke in Berufsfelder. So wird ihre Fähigkeit gefördert, eigenständig eine reflektierte, kriteriengeleitete Berufswahlentscheidung zu treffen.

    Das Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung (P-Seminar) ist ein zentrales Element der Beruflichen Orientierung am Gymnasium in Bayern. Es ergänzt das Modul zur beruflichen Orientierung in Jahrgangsstufe 9 sowie das Aufbaumodul zur beruflichen Orientierung in den Jahrgangstufen 12 und 13. Es wird in Jahrgangsstufe 11 durchgeführt, umfasst zwei Wochenstunden und ist einem Leitfach zugeordnet. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten an einem Projekt mit Bezug zur wissenschaftlichen bzw. beruflichen Praxis (externe Partner), reflektieren ihre persönlichen Stärken und Interessen und gewinnen Einblicke in Berufsfelder. So wird ihre Fähigkeit gefördert, eigenständig eine reflektierte, kriteriengeleitete Berufswahlentscheidung zu treffen.

    Die ausgezeichneten P-Seminare des Schuljahres 2025/2026

    Die ausgezeichneten P-Seminare des Schuljahres 2025/2026

    Die ausgezeichneten P-Seminare des Schuljahres 2025/2026

    • Gymnasium München-Nord: Gründung eines Schülerunternehmens im Rahmen von IW JUNIOR (Leitfach: Wirtschaft und Recht)
    • Erzbischöfliches Maria-Ward-Gymnasium Nymphenburg München: Re:Make – Alte Textilien neu denken (Leitfach: Geographie)
    • Gymnasium München-Freiham: Geriatrie – Steigerung der Lebensqualität und kognitive Aktivierung älterer Menschen durch psychosoziale Interventionen (Leitfach: Chemie)
    • Gymnasium München-Nord: Gründung eines Schülerunternehmens im Rahmen von IW JUNIOR (Leitfach: Wirtschaft und Recht)
    • Erzbischöfliches Maria-Ward-Gymnasium Nymphenburg München: Re:Make – Alte Textilien neu denken (Leitfach: Geographie)
    • Gymnasium München-Freiham: Geriatrie – Steigerung der Lebensqualität und kognitive Aktivierung älterer Menschen durch psychosoziale Interventionen (Leitfach: Chemie)
    • Gymnasium Markt Indersdorf: Erstellung eines (interaktiven) Erste-Hilfe-Kurzvideos (Leitfach: Chemie)
    • Gymnasium Gaimersheim: „Schwimmschule Gymnasium Gaimersheim“ (Leitfach: Wirtschaft und Recht)
    • Gymnasium Penzberg: Bau einer Sternwarte (Leitfach: Physik)
    • Gymnasium Markt Indersdorf: Erstellung eines (interaktiven) Erste-Hilfe-Kurzvideos (Leitfach: Chemie)
    • Gymnasium Gaimersheim: „Schwimmschule Gymnasium Gaimersheim“ (Leitfach: Wirtschaft und Recht)
    • Gymnasium Penzberg: Bau einer Sternwarte (Leitfach: Physik)
    • Gymnasium Bruckmühl: Mord an der Mangfall – Entwicklung eines immersiven Krimigames mit Ermittlungsakte (Leitfach: Deutsch)
    • Gymnasium Ottobrunn: Die MUNA Hohenbrunn: Zwischen Krieg und Erinnerung (Leitfach: Geschichte)
    • Karolinen-Gymnasium Rosenheim: Virtuell-reale (Boots-)Tour durch Straßburg – Erstellung einer digitalen Lerneinheit für das 1. Lernjahr Französisch (Leitfach: Französisch)
    • Gymnasium Bruckmühl: Mord an der Mangfall – Entwicklung eines immersiven Krimigames mit Ermittlungsakte (Leitfach: Deutsch)
    • Gymnasium Ottobrunn: Die MUNA Hohenbrunn: Zwischen Krieg und Erinnerung (Leitfach: Geschichte)
    • Karolinen-Gymnasium Rosenheim: Virtuell-reale (Boots-)Tour durch Straßburg – Erstellung einer digitalen Lerneinheit für das 1. Lernjahr Französisch (Leitfach: Französisch)
    • Gymnasium Ergolding: Pimp a Bike – Nachhaltigkeit auf zwei Rädern (Leitfach: Geographie)
    • Donau-Gymnasium Kelheim: Planung und Ausrichtung des 2. Inklusiven Schüler-Triathlons in Kelheim (Leitfach: Sport)
    • Gymnasium Landau a. d. Isar: Compassion – Bewegungskoffer für Seniorinnen und Senioren (Leitfach: Wirtschaft und Recht)
    • Gymnasium Ergolding: Pimp a Bike – Nachhaltigkeit auf zwei Rädern (Leitfach: Geographie)
    • Donau-Gymnasium Kelheim: Planung und Ausrichtung des 2. Inklusiven Schüler-Triathlons in Kelheim (Leitfach: Sport)
    • Gymnasium Landau a. d. Isar: Compassion – Bewegungskoffer für Seniorinnen und Senioren (Leitfach: Wirtschaft und Recht)
    • Lessing-Gymnasium Neu-Ulm: Ulmer Schachtel – Bootsbau (Leitfach: Physik)
    • Leonhard-Wagner-Gymnasium Schwabmünchen: LEWAZI – Mathe trifft Kultur (Leitfach: Mathematik)
    • Bodensee-Gymnasium Lindau: Let’s Level Up – NextGen Events @DORNIER (Leitfach: Wirtschaft und Recht)
    • Lessing-Gymnasium Neu-Ulm: Ulmer Schachtel – Bootsbau (Leitfach: Physik)
    • Leonhard-Wagner-Gymnasium Schwabmünchen: LEWAZI – Mathe trifft Kultur (Leitfach: Mathematik)
    • Bodensee-Gymnasium Lindau: Let’s Level Up – NextGen Events @DORNIER (Leitfach: Wirtschaft und Recht)
    • Johann-Michael-Fischer-Gymnasium Burglengenfeld: Jetzt wird's wild – Tierische Abenteuergeschichten aus dem Wildpark Höllohe (Leitfach: Biologie)
    • Benedikt-Stattler-Gymnasium Bad Kötzting: Oberstufenlounge im Innenhof (Leitfach: Wirtschaft und Recht)
    • Gymnasium Parsberg: Museumskoffer: Verführung der Jugend – Historische Originale als Schlüssel zum Verständnis totalitärer Mechanismen (Leitfach: Geschichte)
    • Johann-Michael-Fischer-Gymnasium Burglengenfeld: Jetzt wird's wild – Tierische Abenteuergeschichten aus dem Wildpark Höllohe (Leitfach: Biologie)
    • Benedikt-Stattler-Gymnasium Bad Kötzting: Oberstufenlounge im Innenhof (Leitfach: Wirtschaft und Recht)
    • Gymnasium Parsberg: Museumskoffer: Verführung der Jugend – Historische Originale als Schlüssel zum Verständnis totalitärer Mechanismen (Leitfach: Geschichte)
    • Johann-Christian-Reinhart-Gymnasium Hof: Schwimmcoaches für die Grundschule (Leitfach: Sport)
    • Staatliche Gesamtschule Hollfeld: GSHöff – Unsere Schul-Limo (Leitfach: Chemie)
    • Kaspar-Zeuß-Gymnasium Kronach: Nachhaltige Energie - Anfertigung einer Photovoltaikanlage sowie Möglichkeiten und Schwierigkeiten dieser Technologie (Leitfach: Physik)
    • Johann-Christian-Reinhart-Gymnasium Hof: Schwimmcoaches für die Grundschule (Leitfach: Sport)
    • Staatliche Gesamtschule Hollfeld: GSHöff – Unsere Schul-Limo (Leitfach: Chemie)
    • Kaspar-Zeuß-Gymnasium Kronach: Nachhaltige Energie - Anfertigung einer Photovoltaikanlage sowie Möglichkeiten und Schwierigkeiten dieser Technologie (Leitfach: Physik)
    • Reichsstadt-Gymnasium Rothenburg o. d. Tauber: Gründung und erfolgreiche Abwicklung eines Schülerunternehmens im Rahmen von IW JUNIOR (Leitfach: Deutsch)
    • Helene-Lange-Gymnasium Fürth: Interaktives Escape Game (Leitfach: Geschichte)
    • Gymnasium Stein: Schulimkerei – Entwicklung von nachhaltigen Produkten rund um Honig sowie Prozessoptimierung (Leitfach: Biologie)
    • Reichsstadt-Gymnasium Rothenburg o. d. Tauber: Gründung und erfolgreiche Abwicklung eines Schülerunternehmens im Rahmen von IW JUNIOR (Leitfach: Deutsch)
    • Helene-Lange-Gymnasium Fürth: Interaktives Escape Game (Leitfach: Geschichte)
    • Gymnasium Stein: Schulimkerei – Entwicklung von nachhaltigen Produkten rund um Honig sowie Prozessoptimierung (Leitfach: Biologie)
    • Frobenius-Gymnasium Hammelburg: Herzverse (Leitfach: Deutsch)
    • Friedrich-Dessauer-Gymnasium Aschaffenburg: Dark Rome – Podcasts zur antiken Geschichte im Radio (Leitfach: Latein)
    • Riemenschneider-Gymnasium Würzburg: Virtuelle Ausstellung der Werke Tilman Riemenschneiders (Leitfach: Informatik)

    Weiterführende Informationen

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Staatl. Berufliches Schulzentrum München-Land

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