Anmeldung Berufsfachschule für Kinderpflege, KiPrax und Fachakademie für Sozialpädagogik aktuell möglich. Informationen zur Anmeldung unter den jeweiligen Seiten auf der Homepage!

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise

A) Allgemeine Informationen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Staatl. Berufliches Schulzentrum München-Land
Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089 9455190
Fax 089 945519 29
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Schulleiter: Jörg Schnadel, StD

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Staatl. Beruflichen Schulzentrums München-Land

Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089/9455190
Fax 089/94551929
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch

das Medienzentrum des Landratsamtes München-Land in unserem Auftrag.

Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.

Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/ 

 

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

 

 B) Informationen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch die Firma Hetzner Online AG betrieben.

Anschrift:
Hetzner Online AG
Industriestr. 25
91710 Gunzenhausen 
Deutschland

Tel.: 09831 505-0
Fax: 09831 505-3
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

 

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • übertragene Datenmenge.

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen. 

 

Aktive Komponenten

Wir verwenden keine aktiven Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls.

 

Cookies

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.

 

Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

 

Online-Anmeldung: Schulantrag Online

Zum Zwecke der Erfassung personenbezogener Daten für die Schulverwaltung haben
wir als Verarbeiter die Firma Güntner intelligente IT-Lösungen beauftragt.

Anschrift:
Güntner intelligente IT-Lösungen
Theisseil 23
92637 Weiden

Das Internetmodul SchulantragOnline unterstützt die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung zur E-Government Initiative. Durch Eingabe personenbezogener Daten können alle benötigten Formulare für die Schuleinschreibung und für den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges über das Internet erstellt werden. Die eingegebenen Daten stehen auf einem gesicherten Server zum Import für das Schulverwaltungsprogramm zur Verfügung. Die komplette Abwicklung erfolgt über verschlüsselte Verbindungen. Als Vertragsgrundlage gelten die DSGVO sowie das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG)



C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:

Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit; Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs.2 BBiG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfbehörden /Art. 95 BayHO)
  • das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
  • die jeweils zuständige Handwerkskammer bzw. das jeweils zuständige Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufsschulordnung - BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
  • Zielschule bei Schulwechsel (Art. 85a Abs. 3 BayEUG)
  • die Ausbildungsbetriebe (art. 85 Abs.1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung - BSO)
  • der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

 

 

Betroffene Daten

Aufbewahrungszeit/
Löschungsfrist

1.

Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift

50 Jahre

2.

Leistungsnachweise

2 Jahre

3.

alle übrigen Daten

1 Jahr

 

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.


b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).


c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

 

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

 

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

 

 

 

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Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
  • Herz und Haltung machen Schule stark
    05. März 2026

    Kultusministerin Anna Stolz ehrt neun Personen für ihr herausragendes Engagement mit dem Staatspreis.

    An den bayerischen Schulen passiert jeden Tag Großartiges. Vieles davon im Stillen, ohne Scheinwerfer, ohne Schlagzeilen und doch mit großer Wirkung. Um diese außergewöhnlichen beruflichen und ehrenamtlichen Leistungen sichtbar zu machen, hat Kultusministerin Anna Stolz heute neun Personen mit dem Staatspreis der Bayerischen Staatsministerin für Unterricht und Kultus bei einem feierlichen Festakt in der Münchner Residenz ausgezeichnet.

    „Alle Preisträgerinnen und Preisträger leben das Motto meiner BMK-Präsidentschaft ‚Challenge up: Herzschlag und Hightech für Bayerns Schülerinnen und Schüler‘. Durch ihren beeindruckenden Einsatz sind sie echte Vorbilder für junge Menschen. Sie zeigen ihnen, wie viel man mit Leidenschaft, Motivation und Leistungsbereitschaft erreichen kann und das in ganz unterschiedlichen Bereichen von Sport über Umweltschutz bis zu Kultureller Bildung. Ein so besonderes Engagement verdient eine besondere Anerkennung! Herzlichen Dank an alle Ausgezeichneten aus Bayern, die unsere Kinder und Jugendlichen stark im Herzen und stark im Handeln machen“, hob Kultusministerin Anna Stolz hervor.

    Alle Ausgezeichneten erhielten eine von Schülerinnen und Schülern der Glasfachschule Zwiesel entworfene und handgefertigte Glasskulptur. Dabei handelt es sich um einen angeschrägten Glaszylinder, dessen Boden die Kuppel der Theatinerkirche München darstellt, welche eng mit der Geschichte des Kultusministeriums verknüpft ist. Zusätzlich ist das große bayerische Staatswappen eingraviert.

    Mit dem Staatspreis wurden die folgenden Personen ausgezeichnet:

    • Dieter Bohnen (pensionierte Lehrkraft an der Mittelschule an der Rockefellerstraße in München) für sein verdienstvolles Wirken für Unterricht und Schulleben in der Mittelschule
    • Bertram Brossardt (Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.) für sein langjähriges und umfangreiches Engagement für die Bildung der bayerischen Schülerinnen und Schüler
    • Dr. Thomas Gerl (Lehrkraft am Ludwig-Thoma-Gymnasium in Prien) für sein verdienstvolles Wirken zur Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung an Schulen
    • Tobias Kupfer (Founder/CEO der GORILLA Deutschland gGmbH) für sein verdienstvolles Wirken zur Förderung von Sport, Bewegung und Bildung für nachhaltige Entwicklung an Schulen
    • Wolfgang Lambl (ehemaliger Vorsitzender der Gruppe der Lehrkräfte an Beruflichen Schulen im Hauptpersonalrat beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus) für sein verdienstvolles Wirken im Bereich der Schulentwicklung und Verbandsarbeit für berufliche Schulen im Freistaat Bayern
    • Hans Lohmüller (Schulleiter des Sonderpädagogischen Förderzentrums Landshut-Land in Ergolding) für sein verdienstvolles Wirken im Bereich der Schulentwicklung und für die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie von allen im Bereich der Sonderpädagogik tätigen Berufsgruppen
    • Felix Neureuther (ehemaliger Profisportler)für sein verdienstvolles Wirken zur Förderung von Sport und Bewegung für Kinder und Jugendliche
    • Martina Raab (Lehrkraft an der Staatlichen Realschule in Passau) für ihr verdienstvolles Wirken zur Förderung der Theaterarbeit und Kulturellen Bildung an Schulen im Freistaat Bayern
    • Rolf Schleich ( Schulleiter an der Wilhelm-Conrad-Röntgen-Mittelschule in Weilheim ) für sein verdienstvolles Wirken zur Förderung der Digitalen Bildung an Schulen im Freistaat Bayern

    Bei Rückfragen zum Staatspreis wenden Sie sich bitte an presse@stmuk.bayern.de.

  • Premiere für das neue G9-Abitur
    04. März 2026

    Am 22. April ist es so weit: die Abiturprüfungen an den bayerischen Gymnasien beginnen.

    Rund 29.000 Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien legen in diesem Jahr ihre Prüfungen ab. Das Besondere dabei: Es ist der erste Jahrgang, der das Abitur im neuen neunjährigen Gymnasium (G9) absolviert.

    Kultusministerin Anna Stolz betont: „Für mich war entscheidend, dass unsere Schülerinnen und Schüler in der neuen gymnasialen Oberstufe und damit auch bei der Wahl der Abiturprüfungsfächer nach ihren Talenten und ihren Interessen individuelle Schwerpunkte setzen können. Denn genau das macht sie stark und bietet ihnen die Möglichkeit, ihr Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit zu vertiefen. Damit ist unsere neue Oberstufe etwas ganz Besonderes. Mit dem Erreichen der Allgemeinen Hochschulreife legen unsere Schülerinnen und Schüler zudem ein stabiles Fundament für ihren künftigen Bildungsweg. Die Freiheit zur individuellen Profibildung ist für mich eine der großen Stärken der neuen G9-Oberstufe und der neuen Flexibilität bei den abschließenden Abiturprüfungen.“

    G9-Abiturprüfung: Das bleibt – das ist neu

    Das bleibt: Fünf-Fächer-Abitur

    Wie bisher umfasst die Abiturprüfung fünf Prüfungsfächer. Jeder Prüfling legt drei der fünf Abiturprüfungen in schriftlicher und zwei in mündlicher Form (sog. Kolloquium) ab. Drei der Prüfungen sind dabei Fächer auf erhöhtemAnforderungsniveau. Dazu gehören in der Regel Deutsch, Mathematik und ein weiteres vertieft unterrichtetes Fach (sog. Leistungsfach), hinzu kommen zwei weitere Prüfungsfächer auf grundlegendem Anforderungsniveau.

    Das ist neu: Individuelle Schwerpunktsetzung in der Abiturprüfung

    Bisher hatten die Schülerinnen und Schüler für das dritte vertiefte Fach die Auswahl aus den unterschiedlichen Fremdsprachen. Neu ab 2026 ist, dass sich mit Einführung des Leistungsfachs in der neu gestalteten G9-Oberstufe die Wahlmöglichkeiten auf viele weitere Fächer beziehen. So werden ab diesem Jahr wieder naturwissenschaftliche Fächer und Fächer aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld auf erhöhtem Anforderungsniveau in der Abiturprüfung zur Geltung kommen. Die Schülerinnen und Schüler können damit bei der Festlegung ihrer fünf Abiturprüfungsfächer individuell Schwerpunkte setzen und so ihr ganz persönliches Profil stärker ausbilden: Im G9 kann anstelle einer Fremdsprache im Abitur auch eine Naturwissenschaft gewählt werden. Sogar möglich ist damit ab 2026 nicht nur die Wahl von zwei Fremdsprachen, sondern beispielsweise auch die Wahl von zwei Naturwissenschaften oder von zwei gesellschaftswissenschaftlichen Fächern in der Abiturprüfung.

    Mehr Flexibilität bei den Prüfungsformen

    Neu ist auch, dass nur eines der beiden Fächer Deutsch und Mathematik verpflichtend schriftlich abgelegt werden muss. Die Abiturientinnen und Abiturienten erhalten dadurch mehr Flexibilität bei der Wahl der schriftlichen Fächer.

    Termine der Abiturprüfung 2026:

    Die schriftlichen Abiturprüfungen finden im Zeitraum vom 22. April 2026 bis zum 13. Mai 2026 statt. Am 22. April beginnen die Schülerinnen und Schüler, die sich für das Fach Biologie (als Leistungsfach bzw. auf grundlegendem Anforderungsniveau) entschieden haben. Am 13. Mai wird der schriftliche Prüfungsteil abgeschlossen mit den Prüfungen für die Leistungsfächer (erhöhtes Anforderungsniveau) Italienisch, Spanisch, Griechisch, Geschichte, Geographie, Politik und Gesellschaft, Wirtschaft und Recht, Religionslehre, Ethik, Informatik, Sport, Kunst und Musik.

    Die mündlichen Abiturprüfungen (Kolloquien) finden im Zeitraum vom 18. Mai 2026 bis zum 12. Juni 2026 statt.

    Die Übergabe der Abiturzeugnisse erfolgt am 26. Juni 2026.

    Eine umfassende Terminübersicht sowie einen Überblick zu den wichtigsten Fragen zum Abitur 2026 erhalten Sie unter:

    Aktuelles: Abiturprüfung 2026 | Gymnasium | Schularten | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

  • Starke Förderung braucht starke Fachkräfte
    27. Februar 2026

    Bayern setzt ein deutliches Zeichen der Anerkennung für Heilpädagogische Förderlehrer und Unterrichtshilfen.

    Die Arbeit an Förderschulen erfordert besonderes Engagement, hohe fachliche Kompetenz und großen persönlichen Einsatz – diesem Anspruch trägt der Freistaat Bayern nun mit einer zusätzlichen finanziellen Anerkennung Rechnung. Ab dem Schuljahr 2026/2027 ist für Heilpädagogische Förderlehrkräfte sowie Heilpädagogische Unterrichtshilfen eine monatliche Zulage in Höhe von 100 Euro vorgesehen.*

    Auch Kultusministerin Anna Stolz hat sich maßgeblich für eine bessere finanzielle Anerkennung dieser Berufsgruppen eingesetzt: „Die Beschäftigten an unserer Förderschulen leisten tagtäglich Herausragendes für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischen Förderbedarfen. Diese anspruchsvolle Arbeit verdient besondere Anerkennung. Mit der neuen Zulage setzen wir ein starkes Signal der Wertschätzung, das an der richtigen Stelle ankommt. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass die Arbeit in diesem so wichtigen pädagogischen Bereich noch attraktiver wird.“

    Zur Arbeit von Heilpädagogischen Förderlehrern und Heilpädagogischen Unterrichtshilfen

    Heilpädagogische Förderlehrer (HFL) und Heilpädagogische Unterrichtshilfen (HPU) an Förderschulen und Schulvorbereitenden Einrichtungen leisten wertvolle und unverzichtbare Unterstützung im Einsatz an bayerischen Förderschulen. Sie unterstützen die Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit. Im Rahmen eines mit den Lehrkräften für Sonderpädagogik gemeinsam erstellten Gesamtplans wirken sie bei Erziehung, Unterricht und Beratung von behinderten und von einer Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen mit. Sie nehmen diese Aufgabe selbstständig und eigenverantwortlich wahr und wirken bei sonstigen Schulveranstaltungen und Verwaltungstätigkeiten mit.

    Möglichkeit der Qualifizierung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik (im Rahmen eines Modellversuchs)

    Mit dieser Qualifizierung eröffnet sich die Möglichkeit einer hochwertigen Weiterqualifizierung für HPU und HFL. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

    Fachlehrkraft Sonderpädagogik | Fach- und Förderlehrkräfte | Lehrkraft in Bayern – gestalte die Zukunft

    * (vorbehaltlich der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2026/2027 durch den Bayerischen Landtag)

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Staatl. Berufliches Schulzentrum München-Land

 Graf – Lehndorff – Str. 28 • D-81929 MÜNCHEN

Telefon: 089/9455190 • Fax: 089/94551929 • Email: sekretariat@bszml.de

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Außenstelle Feldkirchen

Dornacher Str. 3A * D - 85622 FELDKIRCHEN

Telefon: 089 / 69312820 * Email: sekretariat-fk@bszml.de

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