Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise

A) Allgemeine Informationen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Staatl. Berufliches Schulzentrum München-Land
Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089 9455190
Fax 089 945519 29
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Schulleiter: Jörg Schnadel, StD

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Staatl. Beruflichen Schulzentrums München-Land

Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089/9455190
Fax 089/94551929
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch

das Medienzentrum des Landratsamtes München-Land in unserem Auftrag.

Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.

Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/ 

 

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

 

 B) Informationen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch die Firma Hetzner Online AG betrieben.

Anschrift:
Hetzner Online AG
Industriestr. 25
91710 Gunzenhausen 
Deutschland

Tel.: 09831 505-0
Fax: 09831 505-3
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

 

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • übertragene Datenmenge.

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen. 

 

Aktive Komponenten

Wir verwenden keine aktiven Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls.

 

Cookies

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.

 

Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

 

Online-Anmeldung: Schulantrag Online

Zum Zwecke der Erfassung personenbezogener Daten für die Schulverwaltung haben
wir als Verarbeiter die Firma Güntner intelligente IT-Lösungen beauftragt.

Anschrift:
Güntner intelligente IT-Lösungen
Theisseil 23
92637 Weiden

Das Internetmodul SchulantragOnline unterstützt die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung zur E-Government Initiative. Durch Eingabe personenbezogener Daten können alle benötigten Formulare für die Schuleinschreibung und für den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges über das Internet erstellt werden. Die eingegebenen Daten stehen auf einem gesicherten Server zum Import für das Schulverwaltungsprogramm zur Verfügung. Die komplette Abwicklung erfolgt über verschlüsselte Verbindungen. Als Vertragsgrundlage gelten die DSGVO sowie das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG)



C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:

Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit; Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs.2 BBiG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfbehörden /Art. 95 BayHO)
  • das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
  • die jeweils zuständige Handwerkskammer bzw. das jeweils zuständige Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufsschulordnung - BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
  • Zielschule bei Schulwechsel (Art. 85a Abs. 3 BayEUG)
  • die Ausbildungsbetriebe (art. 85 Abs.1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung - BSO)
  • der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

 

 

Betroffene Daten

Aufbewahrungszeit/
Löschungsfrist

1.

Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift

50 Jahre

2.

Leistungsnachweise

2 Jahre

3.

alle übrigen Daten

1 Jahr

 

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.


b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).


c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

 

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

 

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

 

 

 

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Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
  • Der Takt stimmt! Acht Schulen erhalten Zertifizierung klasse.im.puls
    12. Mai 2025

    Im feierlichen Rahmen wurden am heutigen Montag in der Mittelschule an der Eduard-Spranger-Straße acht weitere Mittel- und Realschulen für ihre erfolgreiche mehrjährige Musikklassenarbeit im Rahmen des Projekts klasse.im.puls zertifiziert.

    Kultusministerin Anna Stolz gratulierte den ausgezeichneten Schulen und betonte die zentrale Bedeutung des musikpädagogischen Förderprogramms: „Musik bewegt – und das im wahrsten Sinne des Wortes! Es ist schön zu sehen, mit wie viel Freude, Kreativität und musikalischem Gespür die Schülerinnen und Schüler bei klasse.im.puls dabei sind. Solche Projekte sind der beste Beweis dafür, wie wichtig Musik für eine ganzheitliche Bildung und das Zusammengehörigkeitsgefühl innerhalb der Schulfamilie ist. Ich danke allen, die mit großem Engagement und Begeisterung dazu beitragen, dass junge Menschen Musik erleben und damit auch ihre Persönlichkeit stärken können.“

    Auch Ministerialdirigentin Eva Schwab, die stellvertretend für die Kultusministerin die Zertifikate überreichte, schloss sich den Glückwünschen an: „Musik ist eine Sprache, die alle verstehen. Sie verbindet und schafft emotionale Zugänge, die weit über den Unterricht hinauswirken. Alle acht zertifizierten Schulen haben dies eindrucksvoll bewiesen und sich damit die Auszeichnung mehr als verdient! Gratulation zu diesem tollen Erfolg!“

    Für die gelungene musikalische Umrahmung der Veranstaltung sorgte die Schulband der Mittelschule an der Albert-Schweitzer-Straße München unter der Leitung von Martina Wolf und Harald Schned.

    Informationen zum musikpädagogischen Förderprogramm klasse.im.puls

    klasse.im.puls ist das bundesweit erste musikpädagogische Förderprogramm, das die Einrichtung von Musikklassen an bayerischen Mittel- und Realschulen unterstützt und 2009 auf Initiative der Professur Musikpädagogik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg gegründet wurde. Derzeit steht der Lehrstuhl unter der Leitung von Prof. Dr. Johannes Hasselhorn. Unter der Schirmherrschaft des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und mit finanzieller Unterstützung der Schulen durch den Bayerischen Sparkassenverband stellt klasse.im.puls das aktive Musikmachen in den Mittelpunkt des Musikunterrichts der Sekundarstufe I. Insgesamt nehmen im Schuljahr 2024/2025 rund 280 bayerische Mittel- und Realschulen an dem Förderprogramm teil. In über 600 Musikklassen gehen mehr als 12.000 Schülerinnen und Schüler ihrer musikalischen Leidenschaft nach.

    Die Zertifizierung der Schulen erfolgt nach einer dreijährigen erfolgreichen Projektteilnahme unter dem Nachweis einer kontinuierlichen musikalischen und pädagogischen Qualität. Die teilnehmenden Lehrerinnen und Lehrer werden dafür in speziellen Fortbildungen geschult und sind in ständigem Erfahrungsaustausch. Durch die Zertifizierung acht weiterer Mittel- und Realschulen erhöht sich die Gesamtzahl der in Bayern zertifizierten Schulen nun auf 148.

    Weiterführende Informationen finden Sie unter klasse.im.puls - das musizierende klassenzimmer.

    Folgende Schulen wurden mit dem Zertifikat klasse.im.puls ausgezeichnet:

    • Hugo von Trimberg Mittelschule Bamberg
    • Mittelschule Baunach
    • Gebrüder-Asam-Mittelschule Ingolstadt
    • Marien-Realschule Kaufbeuren
    • Mittelschule an der Albert-Schweitzer-Straße München
    • Dietrich-Bonhoeffer-Schule Neustadt an der Aisch
    • Grund- und Mittelschule Pfeffenhausen
    • Ursulinen Realschule Straubing
  • Kultusministerin überreicht Staatspreis: Zehn Personen werden für herausragendes Engagement im Schulbereich geehrt
    07. Mai 2025

    Kultusministerin Anna Stolz hat zehn Personen mit dem Staatspreis der Bayerischen Staatsministerin für Unterricht und Kultus ausgezeichnet. Sie wurden für ihr außergewöhnliches berufliches und ehrenamtliches Engagement geehrt, das Schülerinnen und Schülern bzw. der Schulfamilie in Bayern zugutekommt. Die Preisträgerinnen und -träger kommen aus allen Regierungsbezirken Bayerns.

    „Der Staatspreis steht für herausragendes Engagement und stellt exemplarisch die Wertschätzung für die ganze Schulfamilie dar. Mit dem Staatspreis zeichnen wir Menschen aus, die sich besondere Verdienste um die Erziehung, den Unterricht und das Schulleben im Freistaat erworben haben. Sie alle machen Bildung in Bayern jeden Tag noch ein Stückchen besser. Sie machen unsere Schulen und vor allem unsere Kinder und Jugendlichen stark. Der Facettenreichtum Ihres verdienstvollen Wirkens hat mich sehr beeindruckt. Was Sie auszeichnet, ist so vielfältig wie unsere bayerische Schullandschaft. Vielen herzlichen Dank für Ihr großartiges Engagement!“, richtete die Kultusministerin an die Geehrten.

    Sie erhielten eine Glasskulptur, die Schülerinnen und Schüler der Glasfachschule Zwiesel entworfen und gefertigt haben. Dabei handelt es sich um einen angeschrägten Glaszylinder, dessen Boden die Kuppel der Theatinerkirche München darstellt, die eng mit der Geschichte des Kultusministeriums verknüpft ist. Zusätzlich ist das große bayerische Staatswappen eingraviert.

    Es wurden die folgenden Personen ausgezeichnet:

    • Gabriele Dill (Schulleiterin an der FOSBOS Weiden) für verdienstvolles Wirken für die Schulentwicklung an den Fach- und Berufsoberschulen
    • Max Dimpflmeier (Lehrkraft am Gisela-Gymnasium München) für verdienstvolles Wirken zur Förderung der Inklusion
    • Andrea Gaffal-Frank (Schulleiterin an der Regenbogen Grundschule Elsendorf) für verdienstvolles Wirken zur Förderung der kulturellen Bildung
    • Peter Grau (Schulleiter an der Martinschule Augsburg) für verdienstvolles Wirken zur Förderung der Digitalisierung an Förderschulen
    • Dr. Eleonore Hose (Lehrkraft am Friedrich-List-Gymnasium Gemünden am Main) für verdienstvolles Wirken zur Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung
    • Dominik Klein (ehemaliger Profi-Handballspieler) für verdienstvolles Wirken zur Förderung des Schulsports in Bayern
    • Helmut Klemm (Schulleiter an der Eichendorffschule Erlangen) für verdienstvolles Wirken zur innovativen Schulentwicklung an der Mittelschule
    • Peter Mareis (Schulleiter am Josef-Effner-Gymnasium Dachau)für verdienstvolles Wirken zur Förderung der Erinnerungskultur
    • Hans Schöbel (Gründer derHans-Schöbel-Schule, Würzburg Heuchelhof) für verdienstvolles Wirken zur Förderung der Inklusion
    • Prof. Dr. Stefan Voll ( Leiter des Universitätssportzentrums und des Transferzentrums für Angewandte Sportwissenschaften an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg) für verdienstvolles Wirken zur Förderung des Schulsports in Bayern
  • Bayern entwickelt Lehrerbildung weiter
    07. Mai 2025

    Bayern will die Attraktivität der Ausbildung für Lehrkräfte erhöhen: Kultusministerin Anna Stolz und Wissenschaftsminister Markus Blume kündigen „Masterplan Lehrerbildung“ an.

    Ob der sinnvolle Umgang mit digitalen Medien, die immer wichtiger werdende Einbeziehung politischer Bildung oder ganz generell der Umgang mit zunehmend heterogenen Klassen: Die Anforderungen an Schule und damit auch an die bayerischen Lehrerinnen und Lehrer verändern sich. Um junge Lehrkräfte auch weiterhin optimal auf ihre Tätigkeit vorzubereiten, hatte der Freistaat Bayern eine Expertenkommission beauftragt, Vorschläge zur Weiterentwicklung der Lehramtsausbildung zu erarbeiten. Professor Dr. Martin Huber, Sprecher der Vizepräsidenten für Lehre der bayerischen Universitäten und Vorsitzender der Kommission, präsentierte die Ergebnisse heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in München. Darin enthalten: Neben vielen innovativen Ansätzen ein Bekenntnis zur schulartspezifischen Lehrerbildung sowie zur zentralen ersten Staatsprüfung. Kultusministerin Anna Stolz und Wissenschaftsminister Markus Blume würdigten die Empfehlungen und kündigten an, auf deren Basis nun einen „Masterplan Lehrkräftebildung Bayern“ für den Freistaat zu erarbeiten.

    So betont Anna Stolz: „Die jungen Menschen, die heute noch in der Schule sind, werden schon morgen wesentliche Entscheidungen in unserem Land treffen. Um sie darauf vorzubereiten, brauchen unsere Schülerinnen und Schüler exzellent ausgebildete Lehrkräfte. Deswegen werden wir die Lehrerausbildung noch attraktiver gestalten. Wesentlich dabei ist eine zielgerichtete und praxisorientierte Vorbereitung auf den späteren Beruf. Die Kommission hat uns Vorschläge und Ideen aufgezeigt, wie wir hier noch besser werden können. Ich bedanke mich daher bei allen Mitgliedern der Kommission sehr für die vertrauensvolle und erfolgreiche Arbeit.

    Wir nehmen den Staffelstab nun wieder auf, prüfen die Empfehlungen und ergänzen sie um weitere Akzente im Bereich des Vorbereitungsdienstes. Das erste Dialogforum hierzu hat bereits stattgefunden. Gemeinsam wird so unser „Masterplan Lehrkräftebildung Bayern“ für den Freistaat entstehen.“

    Auch Wissenschaftsminister Markus Blume unterstreicht: „Für die Zukunft der Lehrkräftebildung in Bayern gilt: Evolution, nicht Revolution. Um unsere angehenden Lehrerinnen und Lehrer bestmöglich auf den Beruf vorzubereiten, wollen wir die Ausbildung passgenau modernisieren. Dabei setzen wir auf den Rat unserer Expertinnen und Experten. Sie formulieren Professionsbezug und stringente Wissenschaftsorientierung als klare Leitplanken für die künftige Ausbildung. Damit ist klar: Wir führen die bewährte, leistungsstarke und hochkarätige Lehrkräfteausbildung durch unsere bayerischen Universitäten fort und entwickeln sie klug weiter. Mit einem ‚Masterplan Lehrkräftebildung Bayern‘ setzen wir Empfehlungen in konkrete Maßnahmen um. Herzlichen Dank an die Kommissionsmitglieder für die erfolgreiche Arbeit.“

    Auch Prof. Dr. Martin Huber, Vorsitzender der Expertenkommission betont: „Lehramtsstudium und der Lehrberuf sind nur dann für junge Menschen attraktiv, wenn sie sich umfassend und hinreichend auf die wachsenden Herausforderungen des Berufs vorbereitet sehen und sie die Sicherheit haben, im Berufsalltag professionell agieren zu können. Die Kommission empfiehlt deshalb eine Lehrkräftebildung, die vom ersten Semester im Studium über den Vorbereitungsdienst hinaus nach einem Modell des konsequent wachsenden Kompetenzaufbaus strukturiert ist. Bayern kann hier Maßstäbe setzen und ein Lehramtsstudium etablieren, in dem der Erwerb von Fachwissen gekoppelt mit reflektierten Praxiserfahrungen in unterschiedlich komplexer Form von Beginn an ins Studium integriert ist.“

    Pankraz Männlein, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bayerischer Lehrerverbände, ergänzt: „Mit der Umsetzung der Empfehlungen des Gutachtens würde ein bedeutender Schritt nach vorne getan. Die Lehrkräftebildung in Bayern wird praxisbezogener und damit besser den Herausforderungen an die Schule der Zukunft und gleichzeitig den Erwartungen der jungen Menschen gerecht, also den Schülerinnen und Schülern wie auch den angehenden Lehramtsstudierenden.“

    Die Empfehlungen der Kommission beziehen sich unter anderem auf diese Faktoren:

    • mehr Praxisorientierung im Studium (u.a. durch Erprobung von „Core Practices“ im Sinne einer gestärkten Berufsfeldorientierung)
    • Weiterentwicklung der Schulpraktika
    • erhöhte Aufmerksamkeit für Inklusion
    • engere Verzahnung von Studium, Referendariat und Fortbildungen

    Die Kommission spricht sich in ihrem Gutachten zugleich klar gegen eine generelle Strukturreform aus und bekennt sich explizit zu den zentralen Pfeilern der bayerischen Lehrkräftebildung. Hierzu zählen

    • die Beibehaltung einer zentralen Ersten Staatsprüfung,
    • die schulartspezifische Ausgestaltung der Lehrkräftebildung,
    • eine fundierte Ausbildung auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse bei weiterhin hohen Qualitätsstandards.

    Hintergrund:

    Der bayerische Ministerrat hatte die Einrichtung einer Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Lehrerausbildung auf den Weg gebracht. Der Expertenkommission gehörten Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerverbände, in der Lehrerbildung tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der bayerischen Universitäten sowie ein Vertreter der bayerischen Landesstudierendenvertretung an.

    Ob der sinnvolle Umgang mit digitalen Medien, die immer wichtiger werdende Einbeziehung politischer Bildung oder ganz generell der Umgang mit zunehmend heterogenen Klassen: Die Anforderungen an Schule und damit auch an die bayerischen Lehrerinnen und Lehrer verändern sich. Um junge Lehrkräfte auch weiterhin optimal auf ihre Tätigkeit vorzubereiten, hatte der Freistaat Bayern eine Expertenkommission beauftragt, Vorschläge zur Weiterentwicklung der Lehramtsausbildung zu erarbeiten. Professor Dr. Martin Huber, Sprecher der Vizepräsidenten für Lehre der bayerischen Universitäten und Vorsitzender der Kommission, präsentierte die Ergebnisse heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in München. Darin enthalten: Neben vielen innovativen Ansätzen ein Bekenntnis zur schulartspezifischen Lehrerbildung sowie zur zentralen ersten Staatsprüfung. Kultusministerin Anna Stolz und Wissenschaftsminister Markus Blume würdigten die Empfehlungen und kündigten an, auf deren Basis nun einen „Masterplan Lehrkräftebildung Bayern“ für den Freistaat zu erarbeiten.

    So betont Anna Stolz: „Die jungen Menschen, die heute noch in der Schule sind, werden schon morgen wesentliche Entscheidungen in unserem Land treffen. Um sie darauf vorzubereiten, brauchen unsere Schülerinnen und Schüler exzellent ausgebildete Lehrkräfte. Deswegen werden wir die Lehrerausbildung noch attraktiver gestalten. Wesentlich dabei ist eine zielgerichtete und praxisorientierte Vorbereitung auf den späteren Beruf. Die Kommission hat uns Vorschläge und Ideen aufgezeigt, wie wir hier noch besser werden können. Ich bedanke mich daher bei allen Mitgliedern der Kommission sehr für die vertrauensvolle und erfolgreiche Arbeit.

    Wir nehmen den Staffelstab nun wieder auf, prüfen die Empfehlungen und ergänzen sie um weitere Akzente im Bereich des Vorbereitungsdienstes. Das erste Dialogforum hierzu hat bereits stattgefunden. Gemeinsam wird so unser „Masterplan Lehrkräftebildung Bayern“ für den Freistaat entstehen.“

    Auch Wissenschaftsminister Markus Blume unterstreicht: „Für die Zukunft der Lehrkräftebildung in Bayern gilt: Evolution, nicht Revolution. Um unsere angehenden Lehrerinnen und Lehrer bestmöglich auf den Beruf vorzubereiten, wollen wir die Ausbildung passgenau modernisieren. Dabei setzen wir auf den Rat unserer Expertinnen und Experten. Sie formulieren Professionsbezug und stringente Wissenschaftsorientierung als klare Leitplanken für die künftige Ausbildung. Damit ist klar: Wir führen die bewährte, leistungsstarke und hochkarätige Lehrkräfteausbildung durch unsere bayerischen Universitäten fort und entwickeln sie klug weiter. Mit einem ‚Masterplan Lehrkräftebildung Bayern‘ setzen wir Empfehlungen in konkrete Maßnahmen um. Herzlichen Dank an die Kommissionsmitglieder für die erfolgreiche Arbeit.“

    Auch Prof. Dr. Martin Huber, Vorsitzender der Expertenkommission betont: „Lehramtsstudium und der Lehrberuf sind nur dann für junge Menschen attraktiv, wenn sie sich umfassend und hinreichend auf die wachsenden Herausforderungen des Berufs vorbereitet sehen und sie die Sicherheit haben, im Berufsalltag professionell agieren zu können. Die Kommission empfiehlt deshalb eine Lehrkräftebildung, die vom ersten Semester im Studium über den Vorbereitungsdienst hinaus nach einem Modell des konsequent wachsenden Kompetenzaufbaus strukturiert ist. Bayern kann hier Maßstäbe setzen und ein Lehramtsstudium etablieren, in dem der Erwerb von Fachwissen gekoppelt mit reflektierten Praxiserfahrungen in unterschiedlich komplexer Form von Beginn an ins Studium integriert ist.“

    Pankraz Männlein, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bayerischer Lehrerverbände, ergänzt: „Mit der Umsetzung der Empfehlungen des Gutachtens würde ein bedeutender Schritt nach vorne getan. Die Lehrkräftebildung in Bayern wird praxisbezogener und damit besser den Herausforderungen an die Schule der Zukunft und gleichzeitig den Erwartungen der jungen Menschen gerecht, also den Schülerinnen und Schülern wie auch den angehenden Lehramtsstudierenden.“

    Die Empfehlungen der Kommission beziehen sich unter anderem auf diese Faktoren:

    • mehr Praxisorientierung im Studium (u.a. durch Erprobung von „Core Practices“ im Sinne einer gestärkten Berufsfeldorientierung)
    • Weiterentwicklung der Schulpraktika
    • erhöhte Aufmerksamkeit für Inklusion
    • engere Verzahnung von Studium, Referendariat und Fortbildungen

    Die Kommission spricht sich in ihrem Gutachten zugleich klar gegen eine generelle Strukturreform aus und bekennt sich explizit zu den zentralen Pfeilern der bayerischen Lehrkräftebildung. Hierzu zählen

    • die Beibehaltung einer zentralen Ersten Staatsprüfung,
    • die schulartspezifische Ausgestaltung der Lehrkräftebildung,
    • eine fundierte Ausbildung auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse bei weiterhin hohen Qualitätsstandards.

    Hintergrund:

    Der bayerische Ministerrat hatte die Einrichtung einer Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Lehrerausbildung auf den Weg gebracht. Der Expertenkommission gehörten Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerverbände, in der Lehrerbildung tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der bayerischen Universitäten sowie ein Vertreter der bayerischen Landesstudierendenvertretung an.

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