Eine Anmeldung für die Fachakademie Sozialpädagogik ist online möglich. Informationen zur Anmeldung unter der jeweiligen Seite auf unserer Homepage! *** Die Anmeldung für das Berufsgrundschuljahr Hauswirtschaft und Landwirtschaft laufen aktuell. Anmeldung Online möglich

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise

A) Allgemeine Informationen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Staatl. Berufliches Schulzentrum München-Land
Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089 9455190
Fax 089 945519 29
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Schulleiter: Jörg Schnadel, StD

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Staatl. Beruflichen Schulzentrums München-Land

Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089/9455190
Fax 089/94551929
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch

das Medienzentrum des Landratsamtes München-Land in unserem Auftrag.

Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.

Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/ 

 

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

 

 B) Informationen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch die Firma Hetzner Online AG betrieben.

Anschrift:
Hetzner Online AG
Industriestr. 25
91710 Gunzenhausen 
Deutschland

Tel.: 09831 505-0
Fax: 09831 505-3
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

 

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • übertragene Datenmenge.

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen. 

 

Aktive Komponenten

Wir verwenden keine aktiven Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls.

 

Cookies

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.

 

Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

 

Online-Anmeldung: Schulantrag Online

Zum Zwecke der Erfassung personenbezogener Daten für die Schulverwaltung haben
wir als Verarbeiter die Firma Güntner intelligente IT-Lösungen beauftragt.

Anschrift:
Güntner intelligente IT-Lösungen
Theisseil 23
92637 Weiden

Das Internetmodul SchulantragOnline unterstützt die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung zur E-Government Initiative. Durch Eingabe personenbezogener Daten können alle benötigten Formulare für die Schuleinschreibung und für den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges über das Internet erstellt werden. Die eingegebenen Daten stehen auf einem gesicherten Server zum Import für das Schulverwaltungsprogramm zur Verfügung. Die komplette Abwicklung erfolgt über verschlüsselte Verbindungen. Als Vertragsgrundlage gelten die DSGVO sowie das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG)



C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:

Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit; Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs.2 BBiG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfbehörden /Art. 95 BayHO)
  • das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
  • die jeweils zuständige Handwerkskammer bzw. das jeweils zuständige Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufsschulordnung - BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
  • Zielschule bei Schulwechsel (Art. 85a Abs. 3 BayEUG)
  • die Ausbildungsbetriebe (art. 85 Abs.1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung - BSO)
  • der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

 

 

Betroffene Daten

Aufbewahrungszeit/
Löschungsfrist

1.

Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift

50 Jahre

2.

Leistungsnachweise

2 Jahre

3.

alle übrigen Daten

1 Jahr

 

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.


b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).


c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

 

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

 

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

 

 

 

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Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
  • International und digital: Cambridge Prüfungen an Realschulen in Bayern
    20. Juli 2026

    Fast 3.000 Schülerinnen und Schüler aus ganz Bayern beeindrucken mit herausragenden Englischkenntnissen und erwerben das weltweit anerkannte Sprachdiplom.

    Mit einer Quote von nahezu 100 % haben die rund 3.000 Schülerinnen und Schüler, die sich für den Cambridge Preliminary English Test (PET) angemeldet hatten, die Prüfung bestanden. 79 % erzielten dabei die Prädikate „with merit“ oder „with distincion“ (mit Auszeichnung).

    Kultusministerin Anna Stolz gratuliert den Schülerinnen und Schülern ausdrücklich und würdigte die Bedeutung des weltweit anerkannten Sprachzertifikats für die Zukunft der Jugendlichen: „Das Cambridge Zertifikat steht für wertvolle sprachliche Kenntnisse auf internationalem Niveau. Ich gratuliere allen Schülerinnen und Schülern ganz herzlich, die sich diese Auszeichnung mit ihrem Talent für Sprachen, ihrem Fleiß, und ihrem Engagement verdient haben. Sie haben damit den Grundstein für das Leben und Arbeiten in einer global vernetzten Welt gelegt und echte Zukunftskompetenzen bewiesen. Mein großer Dank gilt auch den Lehrkräften, die unsere Jugendlichen mit großem Einsatz auf diesem Weg begleiten und fördern.“

    Das Cambridge Zertifikat genießt weltweit große Anerkennung, stärkt Chancen von Schülerinnen und Schülern auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und zeigt zugleich außerordentliche Leistungsbereitschaft. Es prüft umfassend alle Sprachkompetenzen – Hörverstehen, Lese- und Schreibfertigkeiten sowie die mündliche Ausdrucksfähigkeit – und bestätigt damit die ausgezeichnete Qualität des Englischunterrichts an Bayerns Realschulen.

    Die Möglichkeit zur digitalen Durchführung des PET-Tests nutzten in diesem Jahr ca. 200 Schülerinnen und Schüler an den vier Staatlichen Realschulen Neutraubling, Forchheim, Aschheim, Ebersberg. Sie bieten damit den jungen Menschen nicht nur eine zeitgemäße Prüfungserfahrung, sondern stärken auch ihre digitalen Kompetenzen. Bei einer modernen und zukunftsorientierten Prüfungskultur sind die bayerischen Realschulen stets am Puls der Zeit.

    Die Einführung des digitalen Prüfungsformats wurde durch das Cambridge Institut in München koordiniert und begleitet. Durch die erfolgreiche Umsetzung und enge Zusammenarbeit mit den beteiligten Schulen konnten diese die digitalen Cambridge-Prüfungen eigenständig und erfolgreich durchführen.

  • Den eigenen Weg finden: Schulversuch QmBO stärkt Erfolg Beruflicher Orientierung an weiterführenden Schulen
    17. Juli 2026

    Der Schulversuch „QmBO – Qualitätsmanagement Berufliche Orientierung an weiterführenden Schulen“ kann mittlerweile auf zwei erfolgreiche Jahre zurückblicken. Ziel des Projekts: die Stärkung der Beruflichen Orientierung als fächerübergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel. Nun wurden im Haus der Bayerischen Wirtschaft erste Zwischenergebnisse vorgestellt.

    Die bayerische KultusministerinAnna Stolz unterstrich vorab: „Der Schulversuch zeigt eindrucksvoll, wie Schule und Berufspraxis für beide Seiten gewinnbringend zusammenarbeiten. Die Berufliche Orientierung ist für unsere Schülerinnen und Schüler ein Wegweiser, der verborgene Talente sichtbar macht und nachhaltig fördert. Für mich ist es entscheidend, dass die jungen Menschen an den weiterführenden Schulen frühzeitig, praxisnah und individuell auf ihrem Weg ins Berufsleben unterstützt werden. Hier setzt der Schulversuch QmBO wichtige Impulse, die Berufliche Orientierung systematisch, nachhaltig und innovativ weiterzuentwickeln. Mein besonderer Dank geht an die Schulfamilien der beteiligten Modellschulen sowie an unsere Partner – die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. und das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung.“

    Im Rahmen der Informationsveranstaltung lobte Martin Wunsch, Amtschef des Kultusministeriums, die Zwischenergebnisse des Schulversuchs: „Die Berufliche Orientierung junger Menschen ist eine zentrale Aufgabe unserer Schulen. Sie ist als Bildungs- und Erziehungsziel fest verankert. Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre Neigungen und Interessen entdecken und die vielen beruflichen Möglichkeiten kennenlernen, die es gibt. Sie sollen sich mit ihren Stärken und Schwächen beschäftigen und diese mit den Anforderungen der verschiedenen Berufe abgleichen. So entsteht eine tragfähige Grundlage für eine reflektierte Berufswahl. Damit diese wichtige Aufgabe gut gelingt, gibt es den Schulversuch QmBO. Die systematische Verbindung von Qualitätsmanagement und Wirkungsorientierung in der Beruflichen Orientierung ist in dieser Form bislang einzigartig. Hier übernimmt Bayern eine echte Vorreiterrolle auf Bundesebene. Die gewonnenen Erkenntnisse aus dem Schulversuch werden nicht nur für die beteiligten Schulen von großem Nutzen sein, sondern können auch Impulse für die Weiterentwicklung beruflicher Orientierung in ganz Deutschland geben.“

    Bertram Brossardt , Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., betonte den Mehrwert des Projekts: „Die Angebote zur beruflichen Orientierung im Unterricht helfen Jugendlichen, ihre Stärken und Interessen früh zu erkennen. Gleichzeitig erfahren sie, wo der Arbeitsmarkt sie braucht. Davon profitieren auch unsere Unternehmen für ihre Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung. Denn diese bleibt trotz der aktuellen wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen eine wichtige Zukunftsaufgabe. Der Schulversuch hilft dabei, die Angebote zur beruflichen Orientierung noch gezielter auf die individuellen Bedürfnisse der Schulen und unterschiedlichen Schularten zuzuschneiden und so langfristig qualitativ zu verbessern. Die finale Projektphase bis Juli 2027 mit Fokus auf die umfassende Wirkungsmessung und wissenschaftliche Evaluierung aller erprobten Berufsorientierungsmaßnahmen ist nun besonders wichtig, weil sie hilft, die Qualitätsstandards flächendeckend an allen Schulen zu verankern.“

    Hintergrundinformationen zum Schulversuch „QmBO – Qualitätsmanagement Berufliche Orientierung an weiterführenden Schulen“:

    Seit dem Schuljahr 2024/2025 werden im Zuge des Schulversuchs QmBO Möglichkeiten erprobt und schulartspezifische Konzepte entwickelt, die die Qualität der schulinternen Maßnahmen verbessern sowie die Berufliche Orientierung stärker im Schulentwicklungsprozess etablieren. Der Schulversuch wird in Zusammenarbeit des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus mit dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) durchgeführt. Zusätzlich wird ein Projektbeirat eingerichtet, der sich aus Vertretungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, der Wirtschaft, Hochschulen und Bildungsträgern zusammensetzt.

    In der zweiten Projektphase, die zum kommenden Schuljahr 2026/2027 beginnt, richtet sich der Fokus verstärkt auf die Wirkung einzelner Maßnahmen in der Beruflichen Orientierung. Dazu entwickeln und erproben die Modellschulen des Schulversuchs unter wissenschaftlicher Begleitung Evaluationsmaterialien, die Aufschluss darüber geben, inwieweit die durchgeführten Maßnahmen positive Auswirkungen auf die Fähigkeiten und Berufswahlkompetenzen der Schülerinnen und Schüler haben und die ursprüngliche Zielsetzung tatsächlich erreicht wurde.

    Folgende 23 Modellschulen nehmen am Schulversuch teil:

    Mittelfranken:

    • Gymnasium Carolinum Ansbach
    • Mittelschule Scharrerschule Nürnberg
    • Wirtschaftsschule Nürnberg

    Niederbayern:

    • Veit-Höser-Gymnasium Bogen
    • Staatliche Wirtschaftsschule Deggendorf

    Oberbayern:

    • Staatliche FOS Erding
    • Orlando-di-Lasso-Realschule Maisach
    • Josef-Zerhoch-Mittelschule Peißenberg
    • Dominik-Brunner-Realschule Poing

    Oberfranken:

    • Adalbert-Raps-Schule staatliche FOS Kulmbach
    • Herzog-Otto-Mittelschule Lichtenfels

    Oberpfalz:

    • Markus-Gottwalt-Mittelschule Eschenbach
    • Mittelschule Grafenwöhr
    • Ostendorfer-Gymnasium Neumarkt

    Schwaben:

    • Paul-Klee-Gymnasium Gersthofen
    • Heinrich-Sinz-Schule Ichenhausen
    • Realschule an der Salzstraße Kempten
    • Staatliche FOS Neu-Ulm
    • Anton-Jaumann-Realschule Wemding

    Unterfranken:

    • Private Wirtschaftsschule Krauß Aschaffenburg
    • Friedrich-Dessauer-Gymnasium Aschaffenburg
    • Dr.-Auguste-Kirchner-Realschule Haßfurt
    • Hans-Schöbel-Schule Würzburg
  • Krone, Kunst, Kultur – König Ludwig I. auf den Fersen
    16. Juli 2026

    Auszeichnung der besten Projekte im Schülerlandeswettbewerb „Erinnerungszeichen“.

    Ein König, unzählige Spuren und jede Menge Geschichten, die darauf warten, entdeckt zu werden: Auch in diesem Jahr begeisterten sich fast 900 Schülerinnen und Schüler für die historische Spurensuche im Rahmen des Schülerlandeswettbewerbs „Erinnerungszeichen“, der dieses Mal unter dem Motto „Alles neu? Bayern zur Zeit Ludwigs I.“ stattfand. Die besten Projekte wurden am Donnerstag im feierlichen Ambiente des Senatssaals im Bayerischen Landtag von Landtagspräsidentin Ilse Aigner und Kultusministerin Anna Stolz ausgezeichnet.

    „Die prämierten Beiträge sind echte Zeitreisen mit innovativem Blick. Sie machen deutlich: Geschichte lebt von den Menschen, die Fragen stellen, genau hinschauen und Neues entdecken wollen. Das schärft das Bewusstsein für demokratische Werte und fördert ein starkes Miteinander in unserer Gesellschaft. Unsere Schülerinnen und Schüler haben die Spuren König Ludwigs I. nicht nur gefunden, sie haben sie mit Kreativität, Engagement und beeindruckendem Ideenreichtum neu zum Leben erweckt. Ich gratuliere herzlich zur verdienten Auszeichnung und hoffe, dass ihre Begeisterung für die Vergangenheit noch lange anhält und weiterwächst“, so Kultusministerin Anna Stolz.

    Ilse Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags und Schirmherrin des Wettbewerbs, betont: „Die Schülerinnen und Schüler haben sich auch dieses Mal wieder mit enormem Engagement auf Spurensuche begeben und dabei in großartiger Weise gezeigt, wie lebendig Geschichte sein kann. Es beeindruckt mich sehr, wieviel Neugier, Beharrlichkeit und Kreativität in den ausgezeichneten Arbeiten steckt. Geschichte ist nicht nur eine Sammlung von längst vergangenen Ereignissen, sondern hilft uns, die Gegenwart zu verstehen! Und wer sich so intensiv mit unserer Vergangenheit auseinandersetzt, lernt, Zusammenhänge zu erkennen und Informationen kritisch zu hinterfragen. Gerade das brauchen wir für eine starke Demokratie. Mein Dank gilt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie den Lehrkräften, die sie auf diesem Weg begleitet und unterstützt haben.“

    Insgesamt wurden bei der Veranstaltung 21 Schülergruppen ausgezeichnet, dazu wurden 16 Landespreise sowie fünf Sonderpreise vergeben. Ausgezeichnet wurden Schulen aller Schularten – von der Grundschule bis zur Berufsschule – aus dem ganzen Freistaat. Die Beiträge reichten von historischen Rückblicken und Ausstellungen bis zu digitalen Projekten, die Spuren von König Ludwig I. in der Heimat der Teilnehmenden dokumentierten.

    Weitere Informationen zum Schülerlandeswettbewerb „Erinnerungszeichen“:

    Der Schülerlandeswettbewerb „Erinnerungszeichen“ wurde 1998 ins Leben gerufen und findet seit 2007 jährlich statt. Ziel ist es, das Geschichtsbewusstsein von Schülerinnen und Schülern aller Altersstufen und Schularten zu fördern, sie zur eigenständigen Spurensuche in ihrem Lebensumfeld zu motivieren und ihre Präsentationskompetenz zu stärken.

    Der Wettbewerb „Erinnerungszeichen“ wird vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) in Zusammenarbeit mit dem Haus der Bayerischen Geschichte (HdBG) veranstaltet. Er steht unter der Schirmherrschaft von Kultusministerin Anna Stolz und der Präsidentin des Bayerischen Landtags, Ilse Aigner.

    Weitere Informationen dazu unter: Schülerinnen und Schüler erforschen Geschichte und Kultur ihrer Heimat | Wettbewerb | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus


    Übersicht über die ausgezeichneten Schulen 2025/2026:


    Grundschulen:

    1. Landespreis: Grundschule Puchheim Süd

    2. Landespreis: St. Aloysius Bekenntnis-Grundschule der Priesterbruderschaft St. Pius X. in Memmingen

    3. Landespreis: Grund- und Mittelschule Nabburg


    Förderschulen:

    1. Landespreis: Adolph-Kolping-Berufsschule Bamberg Private Berufsschule z. sopäd. Förd. Förderschwerpunkt Lernen i. Bamberg

    2. Landespreis: Maria-Schwägerl-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Nabburg


    Mittelschulen:

    1. Landespreis: Carl-Steinmeier-Mittelschule Hohenbrunn

    2. Landespreis: Mittelschule Hummelsteiner Weg Nürnberg


    Realschulen:

    1. Landespreis: Staatl. Realschule Gute Änger Freising

    2. Landespreis: Johann-Andreas-Schmeller-Realschule Ismaning

    3. Landespreis: Staatliche Realschule Marktheidenfeld

    Sonderpreis Einigung: Max-Ulrich-von Drechsel-Realschule Regenstauf


    Gymnasien Jgst. 5-9:

    1. Landespreis: Leonhard-Wagner-Gymnasium Schwabmünchen

    2. Landespreis: Werner-Heisenberg-Gymnasium Garching

    3. Landespreis: Gymnasium Vilshofen

    Sonderpreis Jugendherbergswerk: Lise-Meitner-Gymnasium Unterhaching


    Gymnasien Jgst. 10-12:

    1. Landespreis: Johann-Michael-Fischer-Gymnasium Burglengenfeld

    2. Landespreis: Hermann-Staudinger-Gymnasium Erlenbach am Main

    3. Landespreis: Christian-Ernst-Gymnasium Erlangen

    Sonderpreis Kreativität: Karl-Theodor-von-Dalberg-Gymnasium Aschaffenburg

    Soderpreis Sparkasse: Gymnasium Ernestinum Coburg


    Berufliche Schulen:

    Sonderpreis Multiperspektivische Spurensuche: Staatlich anerkannte Herderschule Pielenhofen des Herder-Schulvereins e.V. Kallmünz

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Staatl. Berufliches Schulzentrum München-Land

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