Herzlich Willkommen an der staatl. Fachakademie für Sozialpädagogik München-Land

Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik

Dornacher Str. 3B

85622 Feldkirchen

Tel. 089/69312820

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Informationen zur Anmeldung für das Schuljahr 2024/25

Bitte melden Sie sich schriftlich per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Sie bekommen anschließend die nötigen Anmeldeformulare per Email zugesandt. 

Weitere notwendige Dokumente für die Anmeldung:

o Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung oder Beschäftigungsabsichtserklärung

o Gültiger, amtlicher Lichtbildausweis

o 3 Passbilder

o Zeugnis, das den mittleren Schulabschluss verleiht (Original oder in beglaubigter Kopie)

o Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf o Nachweis einer einschlägigen berufliche Vorbildung, z.B. durch abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossenes sozialpädagogisches Jahr (z.B. SEJ)

o Ärztliches Zeugnis, das die Eignung für den Beruf attestiert (nicht älter als 3 Monate)

o Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)

 

Ausbildungsvertrag PIA

Infos PIA für Einrichtungen und Träger

Infos PIA für Studierende

 

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1. Praktische Ausbildung (Berufspraktikum und Praktika in zwei weiteren sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern)

1. Studienjahr:

o Sie sind an drei Tagen in der Schule (Mo-Mi) & an zwei Tagen in der sozialpädagogischen Einrichtung (Do-Fr).

o Zusätzlich: Blockpraktikum1  im Umfang von 4 Wochen (13.01.25-07.02.25) innerhalb eines weiteren sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldes

o Die Regelungen für das 2. und 3. Studienjahr sind vorläufig und werden sich gegebenenfalls noch ändern!

1der drei Blockpraktika muss an einer Grundschule absolviert werden

2. Studienjahr:

o Sie sind an drei Tagen in der Schule und an zwei Tagen in der sozialpädagogischen Einrichtung.

o Zusätzlich: Blockpraktikum1 im Umfang von 3 Wochen innerhalb eines weiteren sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldes vor den Pfingstferien

1 Eines der drei Blockpraktika muss an einer Grundschule absolviert werden.

3. Studienjahr:

o Sie sind an zwei Tagen in der Schule und an drei Tagen in der sozialpädagogischen Einrichtung. 

o Zusätzlich: Blockpraktikum im Umfang von 3 Wochen innerhalb eines weiteren sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldes vor den Herbstferien

1  der drei Blockpraktika muss an einer Grundschule absolviert werden

 

2. Schulferien

In den Ferien arbeiten Sie Vollzeit fünf Tage pro Woche in Ihrer sozialpädagogischen Einrichtung (ausgenommen Urlaub).

3. Urlaub

Die Studierenden in Ausbildung haben einen jährlichen Urlaubsanspruch nach den geltenden gesetzlichen und ggf. tarifvertraglichen Regelungen. Der Jahresurlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen und zu gewähren.

4. Ausbildungsvergütung

Die Studierenden in Ausbildung erhalten eine Vergütung, die sich an der Ausbildungsvergütung der Auszubildenden im öffentlichen Dienst orientiert. Damit zahlen die Studierenden vom 1. Ausbildungstag an in die Sozialversicherung und somit in die Rente ein.

5. Ausbildungsvertrag

Die Studierenden schließen einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung ab. Darüber hinaus bedarf es einer Anmeldung an unserer Fachakademie. Falls die Aufsetzung eines Ausbildungsvertrages aus organisatorischen Gründen noch nicht erfolgen kann, besteht die Möglichkeit, eine von beiden Vertragsparteien unterschriebene Beschäftigungsabsichtserklärung bei der Schule einzureichen. Ein entsprechendes Muster finden Sie am Ende dieses Schreiben

6. Leistungsnachweise und Notenerhebungen in der Praxis:

o Pro Halbjahr muss je ein Bericht angefertigt werden.

o Pro Halbjahr wird ein praktischer Leistungsnachweis in der Einrichtung abgenommen.

o Pro Halbjahr fordern wir einen Einschätzungsbogen seitens der Einrichtung über Ihre Leistung und Ihr Verhalten.

o Erstellung einer Facharbeit mit praktischen Anteilen im 2. Studienjahr.

o Praktische Abschlussprüfung im 3. Studienjahr.

7. Unterrichtsfächer innerhalb der drei Studienjahre

o Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik

o Politik und Gesellschaft/Soziologie

o Mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung

o Ökologie/Gesundheitspädagogik

o Recht und Organisation

o Literatur- und Medienpädagogik2

o Englisch

o Deutsch

o Theologie/Religionspädagogik, nach Konfession

o Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung

o Kunst- und Werkpädagogik

o Musik- und Bewegungspädagogik

o Übungen

o Sozialpädagogische Praxis

o Für den Erwerb der Fachhochschulreife: Mathematik

2 Als zweite schriftliche Prüfung neben PPH kann zwischen den Fächern LuM und Theologie gewählt werden.

8. Lernfelder

Lernfeld 1 Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln

Lernfeld 2 Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten

Lernfeld 3 Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern

Lernfeld 4 Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten

Lernfeld 5 Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperiere

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Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
  • Schulkinder für gesunde und nachhaltige Ernährung begeistern
    13. Mai 2024

    Kultusministerin Anna Stolz ist Schirmherrin des diesjährigen Durchlaufs des Projekts „Landfrauen machen Schule“.

    „Das Projekt ‚Landfrauen machen Schule‘ zeigt eindrucksvoll, wie wichtig es ist, Kindern eine Verbindung zur Natur und unserer heimischen Landwirtschaft zu vermitteln. Die Begeisterung und das Staunen unserer Jüngsten, wenn sie zum ersten Mal sehen, wo und wie ihr Essen wächst, sind einfach einmalig. Dieses Projekt stärkt nicht nur ihr Wissen um nachhaltige Ernährung, sondern fördert auch die Wertschätzung für die harte Arbeit in der Landwirtschaft. Als Kultusministerin ist es mir eine besondere Freude zu sehen, wie durch diese lebensnahe Initiative vor allem auch ganz praktische Alltagskompetenzen vermittelt werden. Es ist wichtig, dass unsere nächsten Generationen dafür sensibilisiert werden, wie sie gesund und nachhaltig leben und gleichzeitig unsere heimische Landwirtschaft unterstützen können. Ich bin überzeugt, dass diese Eindrücke und Erfahrungen das Bewusstsein und die Wertschätzung unserer Kinder langfristig prägen werden“, so Kultusministerin Anna Stolz in ihrem Grußwort zur Auftaktveranstaltung.

    Hintergrundformationen zum ProjektLandfrauen machen Schule

    Seit über 20 Jahren engagieren sich die Landfrauen im Bereich der Ernährungsbildung und haben es sich zum Ziel gesetzt, Schulkinder über eine gesunde und nachhaltige Ernährung aufzuklären. Dabei legt das Projekt einen starken Fokus auf aktuelle Themen, wie die Reduzierung von Treibhausgasemissionen durch kurze Transportwege heimischer Lebensmittel und die Stärkung der regionalen Wirtschaft. In 45 bayerischen Landkreisen ermöglichen rund 50 Ernährungsfachfrauen und 64 Bauernhöfe Schülerinnen und Schülern einen intensiven Kontakt mit dem Thema Landwirtschaft. Diese bekommen so Einblicke in die Herstellung gesunder, hochwertiger regionaler Lebensmittel. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter Landfrauen machen Schule.

  • klasse.im.puls: Rhythmen verbinden und inspirieren
    13. Mai 2024

    Im musikpädagogischen Förderprogramm klasse.im.puls werden elf weitere bayerische Mittel- und Realschulen zertifiziert

    Kultusministerin Anna Stolz beglückwünscht die weiteren elf mit einer Zertifizierung ausgezeichneten bayerischen Schulen und unterstreicht: „Gemeinsame musikalische Projekte öffnen nicht nur das Tor in die fantastische Welt der Musik, sondern ermöglichen den Kindern und Jugendlichen vor allem auch, ihre sozialen und emotionalen Fähigkeiten zu schärfen. Beim gemeinschaftlichen Musizieren werden Teamfähigkeit und das eigene Selbstbewusstsein gleichermaßen gestärkt. Davon profitiert man ein Leben lang! Ich danke allen Beteiligten im Projekt, die sich mit unermüdlichem Engagement, Kreativität und Freude seit so vielen Jahren für die musikpädagogische Förderung unserer Schülerinnen und Schüler stark machen.“

    Informationen zum musikpädagogischen Förderprogramm klasse.im.puls

    Das Programm ist unter Schirmherrschaft von Kultusministerin Anna Stolz und findet in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Musikpädagogik und -didaktik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Johannes Hasselhorn statt, seit 2011 unterstützt der Bayerische Sparkassenverband finanziell.

    Im Schuljahr 2009/2010 startete das Projekt mit 13 Schulen und 20 Musikklassen, aktuell nehmen 264 Schulen mit 331 Musikklassen aus ganz Bayern am Förderprogramm teil, das sich der gezielten Förderung des aktiven Musizierens in Mittel- und Realschulen verschrieben hat.

    Die Zertifizierung der Schulen erfolgt nach einer dreijährigen erfolgreichen Projektteilnahme unter dem Nachweis einer kontinuierlichen musikalischen und pädagogischen Qualität. Die teilnehmenden Lehrerinnen und Lehrer werden dafür in speziellen Fortbildungen geschult und sind in ständigem Erfahrungsaustausch. Durch die Zertifizierung elf weiterer Mittel- und Realschulen erhöht sich die Gesamtzahl der in Bayern zertifizierten Schulen nun auf 140.

    Weiterführende Informationen finden Sie unter klasse.im.puls - das musizierende klassenzimmer.

    Folgende Schulen werden im Jahr 2024 mit dem klasse.im.puls-Zertifikat ausgezeichnet (in alphabetischer Reihenfolge nach Ort):

    - Agnes-Bernauer-Schule der Stadt Augsburg

    - Grund- und Mittelschule Dinkelscherben

    - Ludwig-Auer-Mittelschule Donauwörth

    - Staatliche Realschule Krumbach

    - Mittelschule Kümmersbruck

    - Mittelschule St. Wolfgang Landshut

    - Private Pestalozzi Realschule München (staatlich anerkannt)

    - Bischof Manfred Müller Schule Regensburg

    - Georg-Hipp-Realschule Pfaffenhofen an der Ilm

    - Hermann-Stamm-Realschule Schwabach

    - Mittelschule Waldsassen

  • Verzögerungstaktik des Bundes gefährdet Start des Digitalpakt 2.0
    10. Mai 2024

    Kultusministerin Anna Stolz: „Es fehlt ein verlässlicher Zeitplan und ein klares Bekenntnis zum Programm“ – Kultushoheit der Länder ist nicht verhandelbar

    Seit nunmehr 18 Monaten verhandeln die Länder mit dem Bund über eine Fortentwicklung des im Jahr 2018 von der damaligen Bundesregierung mit den Ländern vereinbarten Digitalpakts Schule. Die Mittel des Digitalpakts waren in den letzten Jahren neben den Landesprogrammen eine wichtige Stütze bei der digitalen Ausstattung der Schulen – in Bayern wie überall in Deutschland. Knapp sechs Jahre später ist der digitale Wandel an den Schulen gut vorangekommen. Doch weitere Schritte müssen folgen und noch immer ist nicht klar, wie es mit dem Digitalpakt weitergeht: Die Länder haben immer wieder weitreichende, konkrete Vorschläge zur Fortsetzung des Erfolgsprojekts in die Verhandlungen eingebracht – der Bund dagegen verzögert und baut Hürden auf. Bayerns Kultusministerin Anna Stolz betont hierzu: „Leider scheint die Situation im Augenblick festgefahren und ich habe wirklich Zweifel, ob der Bund überhaupt an einer Fortsetzung des Programms interessiert ist. Es fehlt schon Grundsätzliches wie ein verlässlicher Zeitplan oder ein klares Bekenntnis zum Programm. Aspekte, die unter Partnern, die an einem gemeinsamen Ziel arbeiten, eigentlich selbstverständlich sein sollten.“

    Zuletzt hatte der Bund gegenüber den Bundesländern weitreichende Vorgaben in die Verhandlungen eingebracht, die mit den verfassungsgemäßen Zuständigkeiten nicht vereinbar sind. Hierzu stellt Anna Stolz unmissverständlich klar: „Die Bundesbildungsministerin überschreitet hier Grenzen, die in der Verfassung klar geordnet sind. Ich sage deshalb ganz deutlich: Wir werden keine Kompromisse bei der Kultushoheit der Länder machen. Ich appelliere an den Bund, sich daran zu erinnern, um wen es beim digitalen Wandel an den Schulen eigentlich geht, und umgehend zu verlässlichen Verhandlungen auf Augenhöhe mit den Ländern zurückzukehren.“ Und weiter: „Die Ampel hat in ihrem Koalitionsvertrag eine dauerhafte Unterstützung der Länder und Kommunen und einen unbürokratischen Digitalpakt 2.0 fest zugesagt. Und man darf schon erwarten, dass Vereinbarungen auch eingehalten werden.“

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Staatliche Berufsschule München-Land • Graf – Lehndorff – Str. 28 • D-81929 MÜNCHEN

Telefon: 089/9455190 • Fax: 089/94551929 • Email: sekretariat@bszml.de

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