Herzlich Willkommen an der staatl. Fachakademie für Sozialpädagogik München-Land
Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik
Dornacher Str. 3B
85622 Feldkirchen
Tel. 089/69312820
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Bitte richten Sie alle Anfragen direkt an das Sekretariat Feldkirchen:
Tel. 089 / 693 12 82 – 12 Sekretariat: Vera Ilg, Frau Tanja Grünfelder / Schulleitung: Jörg Schnadel
Informationen zur Anmeldung für das Schuljahr 2024/25
Bitte melden Sie sich schriftlich per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Sie bekommen anschließend die nötigen Anmeldeformulare per Email zugesandt.
Weitere notwendige Dokumente für die Anmeldung:
o Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung oder Beschäftigungsabsichtserklärung
o Gültiger, amtlicher Lichtbildausweis
o 3 Passbilder
o Zeugnis, das den mittleren Schulabschluss verleiht (Original oder in beglaubigter Kopie)
o Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf o Nachweis einer einschlägigen berufliche Vorbildung, z.B. durch abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossenes sozialpädagogisches Jahr (z.B. SEJ)
o Ärztliches Zeugnis, das die Eignung für den Beruf attestiert (nicht älter als 3 Monate)
o Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
Infos PIA für Einrichtungen und Träger
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1. Praktische Ausbildung (Berufspraktikum und Praktika in zwei weiteren sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern)
1. Studienjahr:
o Sie sind an drei Tagen in der Schule (Mo-Mi) & an zwei Tagen in der sozialpädagogischen Einrichtung (Do-Fr).
o Zusätzlich: Blockpraktikum1 im Umfang von 4 Wochen (13.01.25-07.02.25) innerhalb eines weiteren sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldes
o Die Regelungen für das 2. und 3. Studienjahr sind vorläufig und werden sich gegebenenfalls noch ändern!
1der drei Blockpraktika muss an einer Grundschule absolviert werden
2. Studienjahr:
o Sie sind an drei Tagen in der Schule und an zwei Tagen in der sozialpädagogischen Einrichtung.
o Zusätzlich: Blockpraktikum1 im Umfang von 3 Wochen innerhalb eines weiteren sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldes vor den Pfingstferien
1 Eines der drei Blockpraktika muss an einer Grundschule absolviert werden.
3. Studienjahr:
o Sie sind an zwei Tagen in der Schule und an drei Tagen in der sozialpädagogischen Einrichtung.
o Zusätzlich: Blockpraktikum im Umfang von 3 Wochen innerhalb eines weiteren sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldes vor den Herbstferien
1 der drei Blockpraktika muss an einer Grundschule absolviert werden
2. Schulferien
In den Ferien arbeiten Sie Vollzeit fünf Tage pro Woche in Ihrer sozialpädagogischen Einrichtung (ausgenommen Urlaub).
3. Urlaub
Die Studierenden in Ausbildung haben einen jährlichen Urlaubsanspruch nach den geltenden gesetzlichen und ggf. tarifvertraglichen Regelungen. Der Jahresurlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen und zu gewähren.
4. Ausbildungsvergütung
Die Studierenden in Ausbildung erhalten eine Vergütung, die sich an der Ausbildungsvergütung der Auszubildenden im öffentlichen Dienst orientiert. Damit zahlen die Studierenden vom 1. Ausbildungstag an in die Sozialversicherung und somit in die Rente ein.
5. Ausbildungsvertrag
Die Studierenden schließen einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung ab. Darüber hinaus bedarf es einer Anmeldung an unserer Fachakademie. Falls die Aufsetzung eines Ausbildungsvertrages aus organisatorischen Gründen noch nicht erfolgen kann, besteht die Möglichkeit, eine von beiden Vertragsparteien unterschriebene Beschäftigungsabsichtserklärung bei der Schule einzureichen. Ein entsprechendes Muster finden Sie am Ende dieses Schreiben
6. Leistungsnachweise und Notenerhebungen in der Praxis:
o Pro Halbjahr muss je ein Bericht angefertigt werden.
o Pro Halbjahr wird ein praktischer Leistungsnachweis in der Einrichtung abgenommen.
o Pro Halbjahr fordern wir einen Einschätzungsbogen seitens der Einrichtung über Ihre Leistung und Ihr Verhalten.
o Erstellung einer Facharbeit mit praktischen Anteilen im 2. Studienjahr.
o Praktische Abschlussprüfung im 3. Studienjahr.
7. Unterrichtsfächer innerhalb der drei Studienjahre
o Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik
o Politik und Gesellschaft/Soziologie
o Mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung
o Ökologie/Gesundheitspädagogik
o Recht und Organisation
o Literatur- und Medienpädagogik2
o Englisch
o Deutsch
o Theologie/Religionspädagogik, nach Konfession
o Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung
o Kunst- und Werkpädagogik
o Musik- und Bewegungspädagogik
o Übungen
o Sozialpädagogische Praxis
o Für den Erwerb der Fachhochschulreife: Mathematik
2 Als zweite schriftliche Prüfung neben PPH kann zwischen den Fächern LuM und Theologie gewählt werden.
8. Lernfelder
Lernfeld 1 Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
Lernfeld 2 Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
Lernfeld 3 Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
Lernfeld 4 Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
Lernfeld 5 Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperiere