Herzlich Willkommen an der staatl. Fachakademie für Sozialpädagogik München-Land

Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik

Dornacher Str. 3B

85622 Feldkirchen

Tel. 089/69312820

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Bitte richten Sie alle Anfragen direkt an das Sekretariat Feldkirchen:

Tel. 089 / 693 12 82 – 12  Sekretariat: Vera Ilg, Frau Tanja Grünfelder / Schulleitung: Jörg Schnadel

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
 
 
Das Sekretariat ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag- Donnerstag von 08:15 - 14.00 Uhr
Freitag 08:15 - 12.00 Uhr
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Informationen zur Anmeldung für das Schuljahr 2024/25

Bitte melden Sie sich schriftlich per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Sie bekommen anschließend die nötigen Anmeldeformulare per Email zugesandt. 

Weitere notwendige Dokumente für die Anmeldung:

o Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung oder Beschäftigungsabsichtserklärung

o Gültiger, amtlicher Lichtbildausweis

o 3 Passbilder

o Zeugnis, das den mittleren Schulabschluss verleiht (Original oder in beglaubigter Kopie)

o Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf o Nachweis einer einschlägigen berufliche Vorbildung, z.B. durch abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossenes sozialpädagogisches Jahr (z.B. SEJ)

o Ärztliches Zeugnis, das die Eignung für den Beruf attestiert (nicht älter als 3 Monate)

o Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)

 

Ausbildungsvertrag PIA

Infos PIA für Einrichtungen und Träger

Infos PIA für Studierende

 

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1. Praktische Ausbildung (Berufspraktikum und Praktika in zwei weiteren sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern)

1. Studienjahr:

o Sie sind an drei Tagen in der Schule (Mo-Mi) & an zwei Tagen in der sozialpädagogischen Einrichtung (Do-Fr).

o Zusätzlich: Blockpraktikum1  im Umfang von 4 Wochen (13.01.25-07.02.25) innerhalb eines weiteren sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldes

o Die Regelungen für das 2. und 3. Studienjahr sind vorläufig und werden sich gegebenenfalls noch ändern!

1der drei Blockpraktika muss an einer Grundschule absolviert werden

2. Studienjahr:

o Sie sind an drei Tagen in der Schule und an zwei Tagen in der sozialpädagogischen Einrichtung.

o Zusätzlich: Blockpraktikum1 im Umfang von 3 Wochen innerhalb eines weiteren sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldes vor den Pfingstferien

1 Eines der drei Blockpraktika muss an einer Grundschule absolviert werden.

3. Studienjahr:

o Sie sind an zwei Tagen in der Schule und an drei Tagen in der sozialpädagogischen Einrichtung. 

o Zusätzlich: Blockpraktikum im Umfang von 3 Wochen innerhalb eines weiteren sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldes vor den Herbstferien

1  der drei Blockpraktika muss an einer Grundschule absolviert werden

 

2. Schulferien

In den Ferien arbeiten Sie Vollzeit fünf Tage pro Woche in Ihrer sozialpädagogischen Einrichtung (ausgenommen Urlaub).

3. Urlaub

Die Studierenden in Ausbildung haben einen jährlichen Urlaubsanspruch nach den geltenden gesetzlichen und ggf. tarifvertraglichen Regelungen. Der Jahresurlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen und zu gewähren.

4. Ausbildungsvergütung

Die Studierenden in Ausbildung erhalten eine Vergütung, die sich an der Ausbildungsvergütung der Auszubildenden im öffentlichen Dienst orientiert. Damit zahlen die Studierenden vom 1. Ausbildungstag an in die Sozialversicherung und somit in die Rente ein.

5. Ausbildungsvertrag

Die Studierenden schließen einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung ab. Darüber hinaus bedarf es einer Anmeldung an unserer Fachakademie. Falls die Aufsetzung eines Ausbildungsvertrages aus organisatorischen Gründen noch nicht erfolgen kann, besteht die Möglichkeit, eine von beiden Vertragsparteien unterschriebene Beschäftigungsabsichtserklärung bei der Schule einzureichen. Ein entsprechendes Muster finden Sie am Ende dieses Schreiben

6. Leistungsnachweise und Notenerhebungen in der Praxis:

o Pro Halbjahr muss je ein Bericht angefertigt werden.

o Pro Halbjahr wird ein praktischer Leistungsnachweis in der Einrichtung abgenommen.

o Pro Halbjahr fordern wir einen Einschätzungsbogen seitens der Einrichtung über Ihre Leistung und Ihr Verhalten.

o Erstellung einer Facharbeit mit praktischen Anteilen im 2. Studienjahr.

o Praktische Abschlussprüfung im 3. Studienjahr.

7. Unterrichtsfächer innerhalb der drei Studienjahre

o Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik

o Politik und Gesellschaft/Soziologie

o Mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung

o Ökologie/Gesundheitspädagogik

o Recht und Organisation

o Literatur- und Medienpädagogik2

o Englisch

o Deutsch

o Theologie/Religionspädagogik, nach Konfession

o Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung

o Kunst- und Werkpädagogik

o Musik- und Bewegungspädagogik

o Übungen

o Sozialpädagogische Praxis

o Für den Erwerb der Fachhochschulreife: Mathematik

2 Als zweite schriftliche Prüfung neben PPH kann zwischen den Fächern LuM und Theologie gewählt werden.

8. Lernfelder

Lernfeld 1 Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln

Lernfeld 2 Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten

Lernfeld 3 Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern

Lernfeld 4 Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten

Lernfeld 5 Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperiere

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Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
  • Kultusministerin Anna Stolz ist stellvertretende Präsidentin der Bildungsministerkonferenz in der KMK
    10. Januar 2025

    Mit Beginn des neuen Jahres ist es offiziell: Bayerns Kultusministerin Anna Stolz ist nun auch Erste Vizepräsidentin der Bildungsministerkonferenz in der deutschen Kultusministerkonferenz (KMK). Im nächsten Jahr wird Anna Stolz die Bildungsministerkonferenz dann als Präsidentin leiten.

    Anlässlich der feierlichen Präsidentschaftsübergabe am heutigen Freitag (10. Januar) betonte Stolz: „Ich freue mich schon sehr darauf, in den nächsten Monaten noch einmal enger und intensiver mit den Kolleginnen im Präsidium der Bildungsministerkonferenz in der KMK zusammenzuarbeiten. Bildung ist die wertvollste Ressource unseres Landes. Es liegt an uns, unsere Schülerinnen und Schüler fit für ihr Leben und die Arbeitswelt von morgen zu machen. Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam für alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland neue Akzente setzen können, denn dank der Strukturreform und der Neuausrichtung sind die Bildungsministerkonferenz und die gesamte KMK noch einmal deutlich schlagkräftiger geworden. Für die Schulen spielen der digitale Wandel und der sinnvolle Einsatz von KI bereits jetzt und auch weiterhin eine große Rolle. Doch klar ist auch: Ohne unsere Lehrkräfte geht nichts. Eine elementare Aufgabe wird daher sein, wieder mehr junge Leute für den wunderbaren Beruf des Lehrers bzw. der Lehrerin zu begeistern.“

    Im Kalenderjahr 2025 leitet Simone Oldenburg (Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern) die Bildungsministerkonferenz in der KMK als Präsidentin. Die Zweite Vizepräsidentin Christine Streichert-Clivot (Bildungsministerin des Saarlandes) sowie die Länderkoordinatorinnen Dr. Stefanie Hubig (Bildungsministerin von Rheinland-Pfalz, A-Koordinatorin) und Karin Prien (Bildungsministerin von Schleswig-Holstein, B-Koordinatorin) komplettieren das Präsidium.

    Weitere Informationen zur Präsidentschaft der Bildungsministerkonferenz in der KMK finden Sie unter: www.kmk.org.

  • Stolz und Scharf: „Bayern.Gemeinsam.Stark für den Ganztagsausbau in Bayern“
    19. Dezember 2024

    Aktualisierte Förderrichtlinie tritt in Kraft – Freistaat steht eng an der Seite der Kommunen.

    Ab dem Schuljahr 2026/2027 tritt der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter schrittweise in Kraft. Bereits im Sommer haben Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf und Kultusministerin Anna StolzEckpunkte vorgelegt, um den Ganztagsaubau in den Kommunen zu beschleunigen. Dieses Paket verbessert u. a. die Förderkonditionen im Landesförderprogramm Ganztagsausbau. Die geänderte Richtlinie wurde im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht und tritt am 19.Dezember 2024 offiziell in Kraft.

    Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf richtet sich in diesem Zusammenhang noch einmal an die Kommunen: „Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein Meilenstein für die Bildung von Kindern, die Integration und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mir ist der Kraftakt für die Landkreise, Städte und Gemeinden bewusst. Wir zünden jetzt den Turbo und fördern unsere Kommunen noch besser. Gemeinsam machen wir unsere Heimat noch familienfreundlicher und bieten Kindern beste Bildungschancen! In engem Schulterschluss schaffen wir zusammen die dringend benötigten Bildungs- und Betreuungsplätze. Familien in Bayern brauchen eine verlässliche und hochwertige Kinderbetreuung.“

    Weiter betont die Ministerin: „Die Kommunen sind mit großen und vielen unterschiedlichen Aufgaben konfrontiert. Mir ist es wichtig, eng an ihrer Seite zu stehen. Sie können sich auf den Freistaat verlassen. Unser Gesamtpaket unterstützt mit einem Landesförderprogramm kraftvoll bei den Investitionskosten pro Platz und bei der Ausstattung.“

    Kultusministerin Anna Stolz ergänzt: „Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung hat eine hohe gesamtgesellschaftliche Bedeutung. Durch eine ganztägige Bildung und Betreuung lassen sich nicht nur Beruf und Familie besser vereinbaren, wir können dadurch auch alle Kinder von Anfang an bestmöglich unterstützen. Deshalb ist es gut, dass alle an einem Strang ziehen: die Kommunen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und des Schulaufwands, die Schulen sowie die Kinder- und Jugendhilfe und auch die Staatsregierung. Durch den Ausbau der ganztägigen Bildung und Betreuung soll es noch mehr Bildungsgerechtigkeit in Bayern geben.“

    Informationen zur Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter finden Sie auch online.

  • „Weniger Bürokratie bedeutet mehr Zeit für die Kinder“
    18. Dezember 2024

    Kultusministerin Anna Stolz stellt Maßnahmenpaket vor, um bürokratische Hürden an Bayerns Schulen abzubauen.

    MÜNCHEN. Der Fokus an den bayerischen Schulen muss wieder mehr auf der pädagogischen Arbeit liegen: Mit ihrer Initiative zur Entbürokratisierung des Schulbetriebs will Kultusministerin Anna Stolz den bayerischen Schulleitungen, den Schulaufsichten sowie den Lehrerinnen und Lehrern mehr Freiräume geben und sie von unnötiger Alltagsbürokratie entlasten. Die Ministerin betont: „An unseren Schulen geht es um beste Bildung für unsere Kinder und Jugendlichen und nicht um das Abarbeiten von Verwaltungsaufgaben. Unsere Schulleitungen und Lehrkräfte brauchen wieder mehr Zeit für ihre pädagogische Kernarbeit. Deshalb haben wir gemeinsam mit Schulaufsichten und Hauptpersonalrat genau analysiert, welche Verfahren und Vorgaben wirklich noch nötig sind und wo wir bürokratische Hemmnisse im Schulalltag abbauen können. Nicht alles, was einmal eingeführt wurde, muss auch heute noch unbedingt nötig sein.“

    Die Initiative der Ministerin stieß auf große Resonanz, über 475 Vorschläge der verantwortlichen Stellen sind in den letzten Monaten im Ministerium eingegangen. Besonders erfreulich: Nach erster Einschätzung können insgesamt rund 80 % der Vorschläge sofort oder im Verlauf der Legislaturperiode auf den Weg gebracht, bzw. in alternativer Form berücksichtigt werden. Darunter auch vier Kernpunkte, die insbesondere Schulleitungen und Schulaufsichtsbeamte wesentlich entlasten:

    • Neugestaltung der Kommunikation zwischen Ministerium und Schule, insbesondere der Kultusministeriellen Schreiben
    • Reduzierung der statistischen Abfragen um ein Drittel
    • Aussetzung der externen Evaluation in ihrer jetzigen und Neukonzeption in effektiverer Form
    • Erleichterung der Abrechnung von Mehrarbeit für Lehrkräfte schon ab dem ersten Monat

    Diese Eckpunkte sind als ein erster Schritt im groß angelegten Entbürokratisierungsvorhaben des Freistaats für seine Schulen zu verstehen. In einem eigens dafür eingerichteten neuen Entlastungs-Tracker gibt das Kultusministerium auf seiner Homepage einen transparenten und klar strukturierten Überblick über den Entwicklungsstand aller Vorhaben.

    Kultusministerin Anna Stolz sagt hierzu: „Ich freue mich sehr, dass wir hier nun den ersten Schritt gehen können. Ich will unsere Schulen fit für die Zukunft machen. Dazu gehören schlanke Prozesse und eine moderne Verwaltung, mit der wir die Menschen vor Ort entlasten können. Und das wichtigste dabei: Weniger Bürokratie bedeutet mehr Zeit für die Kinder.“

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Telefon: 089/9455190 • Fax: 089/94551929 • Email: sekretariat@bszml.de

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