Gratulation den Meisterpreisträgerinnen!

 

Das wird aus ehemaligen Schülerinnen der Berufsschule München-Land:

Wir gratulieren den 3 besten Meisterpreisträgerinnen aus Bayern 2022. Herzlichen Glückwunsch!

Von links: Elisabeth Patzelt, Veronika Bergmeister und Franziska Ballauf.

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Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
  • Neuauflage des Arbeitszeitkontos für Grundschullehrkräfte
    14. März 2025

    Kürzere Ansparphase und frühere Rückgabe im neuen Arbeitszeitkonto – Individuelle Ausgleichsmöglichkeiten für zu viel geleistete Mehrarbeit.

    Die Rahmenbedingungen für die Unterrichtsversorgung für das Schuljahr 2025/2026 stehen. Bereits Ende Februar hatte Bayerns Kultusministerin Anna Stolz ein umfassendes Maßnahmenpaket präsentiert, das das Ergebnis eines breit angelegten Dialogprozesses mit der bayerischen Schulfamilie darstellt. Ein Teil des Gesamtkonzepts ist das 2020 eingeführte Arbeitszeitkonto für Grundschullehrkräfte. Dieses muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs neu aufgesetzt werden.

    Anna Stolz betont hierzu: „Mit der Neuauflage des Arbeitszeitkontos unter veränderten Bedingungen schaffen wir die Voraussetzungen, um die Unterrichtsversorgung auch in Zeiten des Lehrkräftemangels bayernweit sicherzustellen. Mit einer kürzeren Ansparphase, einer schnelleren Rückgabe und individuellen Ausgleichsmöglichkeiten für zu viel geleistete Unterrichtsstunden schaffen wir ein faires Modell und kommen den Lehrkräften so weit wie möglich entgegen. Mir war es wichtig, dieses neue Modell auch eng mit dem Hauptpersonalrat und dem BLLV abzustimmen, und ich freue mich sehr, dass wir einen gemeinsamen Weg finden konnten. Die Unterrichtsversorgung bleibt leider angespannt, weshalb wir zusätzlich auch dafür werben müssen, dass Lehrkräfte in Teilzeit ihre Stundenzahl vor Ort weiter erhöhen!“

    Das Kultusministerium reagiert mit der Neugestaltung auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der die seit dem Schuljahr 2020/2021 geltenden Regelungen zum Arbeitszeitkonto für unwirksam erklärte. Gleichzeitig räumte das Gericht explizit die Möglichkeit ein, rückwirkend neu aufzusetzen.

    So sieht das neue „Arbeitszeitkonto II“ aus

    Der Start des Arbeitszeitkontos II wird rückwirkend auf das Schuljahr 2021/2022 festgesetzt. Gestaffelt nach den bisherigen Altersgruppen treten Grundschullehrkräfte ab diesem Zeitpunkt in die sogenannte „Ansparphase“ ein, in der sie für vier Jahre eine Unterrichtsstunde pro Woche mehr arbeiten. Nach einer dreijährigen „Wartephase“ folgt die vierjährige „Rückgabephase“, in der sich die Arbeitszeit pro Woche um eine Stunde reduziert (sog. 4-3-4 Modell). Im Vergleich zum ursprünglichen Arbeitszeitkonto (5-3-5 Modell) verkürzt sich damit die „Anspar- und Rückgabephase“ und somit auch die Laufzeit insgesamt deutlich.

    Für Lehrkräfte, die im Schuljahr 2020/2021 bereits angespart haben, wird es einen Ausgleich für die insoweit geleistete Mehrarbeit geben. Das Kultusministerium hat sich hierfür sehr eng mit dem Hauptpersonalrat und dem BLLV abgestimmt und wird mehrere Optionen zur Auswahl stellen. So können die Lehrkräfte wählen, ob sie eine Ausgleichszahlung nach den Grundsätzen der Mehrarbeitsvergütung, eine vorgezogene Ausgleichsphase ab dem Schuljahr 2026/2027 oder eine tageweise Freistellung in Anspruch nehmen möchten. Details zur konkreten Umsetzung werden derzeit noch erarbeitet.

    Kultusministerin Anna Stolz abschließend: „Unsere Lehrkräfte leisten Tag für Tag herausragende Arbeit an unseren Schulen zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler. Für das Zusammenstehen bin ich ihnen von Herzen dankbar. Hand in Hand werden wir auch zukünftige Herausforderungen meistern!“

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  • Anna Stolz: „Wir wollen unsere Gesellschaft inklusiver machen“
    13. März 2025

    Vereinbarung zum Pooling von Schulbegleitungen an Förderschulen von Kultusministerin und Bezirketagspräsident unterzeichnet

    Kultusministerin Anna Stolz und Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags, haben an der Thea-Diem-Schule in Unterhaching gemeinsame Empfehlungen zum Pooling von Schulbegleitungen an Förderschulen unterzeichnet. Das Konzept des Poolings von Schulbegleitungen basiert auf der Idee, anstelle von individuellen 1:1-Begleitungen eine schülerübergreifende Unterstützung anzubieten. Auf diese Weise lässt sich flexibel und schnell auf die unterschiedlichen individuellen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler reagieren, die einen Anspruch auf eine Schulbegleitung haben. Mit dieser zusätzlichen Unterstützung können sie an Schule und Bildung teilhaben und ihre Potenziale entfalten, ohne in eine Sonderstellung zu geraten. Zudem trägt der Pool dazu bei, die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter besser in die Schulgemeinschaft einzubinden. Die Schulbegleiter profitieren von einer besseren Anstellungssituation, können flexibler eingesetzt werden und das Zusammenwirken von Schule und Eingliederungshilfe lässt sich besser planen.

    Kultusministerin Anna Stolz hierzu bei der Unterzeichnung: „Ich freue mich sehr, dass wir heute mit den gemeinsamen Empfehlungen den Startschuss geben können, dass Pooling von Schulbegleitungen in Bayern noch deutlich breiter umgesetzt wird. Durch das Bündeln der Kräfte kann in Zukunft in enger Zusammenarbeit von Schule, Eingliederungshilfe und Leistungsberechtigten Inklusion noch besser gelingen. Wichtig ist, dass Schule und Eingliederungshilfe trotz geteilter Zuständigkeiten hier gemeinsam Verantwortung übernehmen und kooperieren. Ich wünsche mir, dass die Empfehlungen dazu beitragen, dass Pooling in Bayern zur Selbstverständlichkeit wird, und einen Beitrag dazu leisten, unsere Gesellschaft ein weiteres Stück inklusiver zu machen! Mir ist es ganz persönlich ein großes Anliegen, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und Beeinträchtigungen dieselben Bildungs- und Teilhabechancen haben wie alle anderen. Herzlichen Dank an den Bayerischen Bezirketag für die konstruktive Zusammenarbeit hinsichtlich der Poollösung.“

    Sozialministerin Ulrike Scharf betont: „Das Pooling von Schulbegleitungen ermöglicht eine individuelle und sinnvolle Unterstützung fürKinder. Unsere Kinder werden so im Schulalltag optimal betreut und erhalten bestmögliche Zukunftschancen. Das Pooling ist ein wichtiger Schritt hin zu einem inklusiveren Zusammenleben. Jedes Kind soll seine Talente frei entfalten.“

    Für Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags, bringen Pool-Lösungen nicht nur für die Schulfamilie, sondern vor allem für die betroffenen Schülerinnen und Schüler selbst und auch für die Träger der Eingliederungshilfe Vorteile und große Chancen: „Der Einsatz von Schulbegleiterinnen und -begleitern im Pool-Modell bietet eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten – das haben die verschiedenen Modellprojekte gezeigt. In der Eingliederungshilfe steigen die Ausgaben für die Schulbegleitung seit Jahren an. Im Schuljahr 2021/2022 haben die Bezirke für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung 112 Millionen Euro für rund 5000 Schulbegleiterinnen und -begleiter an Regel- und Förderschulen ausgegeben. Für die Bezirke als Kostenträger bieten solche pragmatischen Lösungen eine Möglichkeit, die vorhandenen Mittel möglichst kosteneffizient einzusetzen. Deshalb hoffen wir, dass Pool-Modelle flächendeckend in ganz Bayern zum Einsatz kommen. Mit den nun verabschiedeten Handlungsempfehlungen haben wir dafür den Grundstein gelegt.“

    Thomas Schwarzenberger, Bezirkstagspräsident des Bezirks Oberbayern, erklärte: „Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung zum Schulbegleiter-Pooling setzen wir ein starkes Zeichen für die Bildung in Oberbayern. Wir im Bezirk Oberbayern sind stolz darauf, dass wir dadurch eine Lösung gefunden haben, die nicht nur passgenaue Unterstützung bietet, sondern auch zur Entstigmatisierung beiträgt und die Inklusion im Schulalltag spürbar stärkt.“

    Schulbegleitungen wichtig für gelingende Inklusion

    Bereits seit 2016 hat sich das Kultusministerium gemeinsam mit dem Bezirk Mittelfranken intensiv an Modellprojekten zum Pooling von Schulbegleitungen beteiligt und hat deren wissenschaftliche Evaluation unterstützt. An der Thea-Diem-Schule in Unterhaching wird das Pooling von Schulbegleitung seit einem Jahr erfolgreich umgesetzt – mit großem Engagement des Bezirks Oberbayern, der Schulleitung und weiteren Beteiligten.

    Schulbegleitung kommt für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen, geistigen, seelischen und / oder Sinnesbehinderung infrage. Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter ermöglichen den Schulbesuch und unterstützen individuell bei den alltäglichen Herausforderungen in der Schule. Kostenträger der Schulbegleitung als Leistung der Eingliederungshilfe sind die Bezirke bzw. im Falle einer seelischen Behinderung die Jugendämter.

    Das unterzeichnete Dokument sowie weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier:

    Vereinbarung zum Pooling von Schulbegleitungen an Förderschulen von Kultusministerin und Bezirketagspräsident unterzeichnet

    Kultusministerin Anna Stolz und Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags, haben an der Thea-Diem-Schule in Unterhaching gemeinsame Empfehlungen zum Pooling von Schulbegleitungen an Förderschulen unterzeichnet. Das Konzept des Poolings von Schulbegleitungen basiert auf der Idee, anstelle von individuellen 1:1-Begleitungen eine schülerübergreifende Unterstützung anzubieten. Auf diese Weise lässt sich flexibel und schnell auf die unterschiedlichen individuellen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler reagieren, die einen Anspruch auf eine Schulbegleitung haben. Mit dieser zusätzlichen Unterstützung können sie an Schule und Bildung teilhaben und ihre Potenziale entfalten, ohne in eine Sonderstellung zu geraten. Zudem trägt der Pool dazu bei, die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter besser in die Schulgemeinschaft einzubinden. Die Schulbegleiter profitieren von einer besseren Anstellungssituation, können flexibler eingesetzt werden und das Zusammenwirken von Schule und Eingliederungshilfe lässt sich besser planen.

    Kultusministerin Anna Stolz hierzu bei der Unterzeichnung: „Ich freue mich sehr, dass wir heute mit den gemeinsamen Empfehlungen den Startschuss geben können, dass Pooling von Schulbegleitungen in Bayern noch deutlich breiter umgesetzt wird. Durch das Bündeln der Kräfte kann in Zukunft in enger Zusammenarbeit von Schule, Eingliederungshilfe und Leistungsberechtigten Inklusion noch besser gelingen. Wichtig ist, dass Schule und Eingliederungshilfe trotz geteilter Zuständigkeiten hier gemeinsam Verantwortung übernehmen und kooperieren. Ich wünsche mir, dass die Empfehlungen dazu beitragen, dass Pooling in Bayern zur Selbstverständlichkeit wird, und einen Beitrag dazu leisten, unsere Gesellschaft ein weiteres Stück inklusiver zu machen! Mir ist es ganz persönlich ein großes Anliegen, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und Beeinträchtigungen dieselben Bildungs- und Teilhabechancen haben wie alle anderen. Herzlichen Dank an den Bayerischen Bezirketag für die konstruktive Zusammenarbeit hinsichtlich der Poollösung.“

    Sozialministerin Ulrike Scharf betont: „Das Pooling von Schulbegleitungen ermöglicht eine individuelle und sinnvolle Unterstützung fürKinder. Unsere Kinder werden so im Schulalltag optimal betreut und erhalten bestmögliche Zukunftschancen. Das Pooling ist ein wichtiger Schritt hin zu einem inklusiveren Zusammenleben. Jedes Kind soll seine Talente frei entfalten.“

    Für Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags, bringen Pool-Lösungen nicht nur für die Schulfamilie, sondern vor allem für die betroffenen Schülerinnen und Schüler selbst und auch für die Träger der Eingliederungshilfe Vorteile und große Chancen: „Der Einsatz von Schulbegleiterinnen und -begleitern im Pool-Modell bietet eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten – das haben die verschiedenen Modellprojekte gezeigt. In der Eingliederungshilfe steigen die Ausgaben für die Schulbegleitung seit Jahren an. Im Schuljahr 2021/2022 haben die Bezirke für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung 112 Millionen Euro für rund 5000 Schulbegleiterinnen und -begleiter an Regel- und Förderschulen ausgegeben. Für die Bezirke als Kostenträger bieten solche pragmatischen Lösungen eine Möglichkeit, die vorhandenen Mittel möglichst kosteneffizient einzusetzen. Deshalb hoffen wir, dass Pool-Modelle flächendeckend in ganz Bayern zum Einsatz kommen. Mit den nun verabschiedeten Handlungsempfehlungen haben wir dafür den Grundstein gelegt.“

    Thomas Schwarzenberger, Bezirkstagspräsident des Bezirks Oberbayern, erklärte: „Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung zum Schulbegleiter-Pooling setzen wir ein starkes Zeichen für die Bildung in Oberbayern. Wir im Bezirk Oberbayern sind stolz darauf, dass wir dadurch eine Lösung gefunden haben, die nicht nur passgenaue Unterstützung bietet, sondern auch zur Entstigmatisierung beiträgt und die Inklusion im Schulalltag spürbar stärkt.“

    Schulbegleitungen wichtig für gelingende Inklusion

    Bereits seit 2016 hat sich das Kultusministerium gemeinsam mit dem Bezirk Mittelfranken intensiv an Modellprojekten zum Pooling von Schulbegleitungen beteiligt und hat deren wissenschaftliche Evaluation unterstützt. An der Thea-Diem-Schule in Unterhaching wird das Pooling von Schulbegleitung seit einem Jahr erfolgreich umgesetzt – mit großem Engagement des Bezirks Oberbayern, der Schulleitung und weiteren Beteiligten.

    Schulbegleitung kommt für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen, geistigen, seelischen und / oder Sinnesbehinderung infrage. Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter ermöglichen den Schulbesuch und unterstützen individuell bei den alltäglichen Herausforderungen in der Schule. Kostenträger der Schulbegleitung als Leistung der Eingliederungshilfe sind die Bezirke bzw. im Falle einer seelischen Behinderung die Jugendämter.

    Das unterzeichnete Dokument sowie weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier:

    Vereinbarung zum Pooling von Schulbegleitungen an Förderschulen von Kultusministerin und Bezirketagspräsident unterzeichnet

    Kultusministerin Anna Stolz und Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags, haben an der Thea-Diem-Schule in Unterhaching gemeinsame Empfehlungen zum Pooling von Schulbegleitungen an Förderschulen unterzeichnet. Das Konzept des Poolings von Schulbegleitungen basiert auf der Idee, anstelle von individuellen 1:1-Begleitungen eine schülerübergreifende Unterstützung anzubieten. Auf diese Weise lässt sich flexibel und schnell auf die unterschiedlichen individuellen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler reagieren, die einen Anspruch auf eine Schulbegleitung haben. Mit dieser zusätzlichen Unterstützung können sie an Schule und Bildung teilhaben und ihre Potenziale entfalten, ohne in eine Sonderstellung zu geraten. Zudem trägt der Pool dazu bei, die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter besser in die Schulgemeinschaft einzubinden. Die Schulbegleiter profitieren von einer besseren Anstellungssituation, können flexibler eingesetzt werden und das Zusammenwirken von Schule und Eingliederungshilfe lässt sich besser planen.

    Kultusministerin Anna Stolz hierzu bei der Unterzeichnung: „Ich freue mich sehr, dass wir heute mit den gemeinsamen Empfehlungen den Startschuss geben können, dass Pooling von Schulbegleitungen in Bayern noch deutlich breiter umgesetzt wird. Durch das Bündeln der Kräfte kann in Zukunft in enger Zusammenarbeit von Schule, Eingliederungshilfe und Leistungsberechtigten Inklusion noch besser gelingen. Wichtig ist, dass Schule und Eingliederungshilfe trotz geteilter Zuständigkeiten hier gemeinsam Verantwortung übernehmen und kooperieren. Ich wünsche mir, dass die Empfehlungen dazu beitragen, dass Pooling in Bayern zur Selbstverständlichkeit wird, und einen Beitrag dazu leisten, unsere Gesellschaft ein weiteres Stück inklusiver zu machen! Mir ist es ganz persönlich ein großes Anliegen, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und Beeinträchtigungen dieselben Bildungs- und Teilhabechancen haben wie alle anderen. Herzlichen Dank an den Bayerischen Bezirketag für die konstruktive Zusammenarbeit hinsichtlich der Poollösung.“

    Sozialministerin Ulrike Scharf betont: „Das Pooling von Schulbegleitungen ermöglicht eine individuelle und sinnvolle Unterstützung fürKinder. Unsere Kinder werden so im Schulalltag optimal betreut und erhalten bestmögliche Zukunftschancen. Das Pooling ist ein wichtiger Schritt hin zu einem inklusiveren Zusammenleben. Jedes Kind soll seine Talente frei entfalten.“

    Für Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags, bringen Pool-Lösungen nicht nur für die Schulfamilie, sondern vor allem für die betroffenen Schülerinnen und Schüler selbst und auch für die Träger der Eingliederungshilfe Vorteile und große Chancen: „Der Einsatz von Schulbegleiterinnen und -begleitern im Pool-Modell bietet eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten – das haben die verschiedenen Modellprojekte gezeigt. In der Eingliederungshilfe steigen die Ausgaben für die Schulbegleitung seit Jahren an. Im Schuljahr 2021/2022 haben die Bezirke für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung 112 Millionen Euro für rund 5000 Schulbegleiterinnen und -begleiter an Regel- und Förderschulen ausgegeben. Für die Bezirke als Kostenträger bieten solche pragmatischen Lösungen eine Möglichkeit, die vorhandenen Mittel möglichst kosteneffizient einzusetzen. Deshalb hoffen wir, dass Pool-Modelle flächendeckend in ganz Bayern zum Einsatz kommen. Mit den nun verabschiedeten Handlungsempfehlungen haben wir dafür den Grundstein gelegt.“

    Thomas Schwarzenberger, Bezirkstagspräsident des Bezirks Oberbayern, erklärte: „Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung zum Schulbegleiter-Pooling setzen wir ein starkes Zeichen für die Bildung in Oberbayern. Wir im Bezirk Oberbayern sind stolz darauf, dass wir dadurch eine Lösung gefunden haben, die nicht nur passgenaue Unterstützung bietet, sondern auch zur Entstigmatisierung beiträgt und die Inklusion im Schulalltag spürbar stärkt.“

    Schulbegleitungen wichtig für gelingende Inklusion

    Bereits seit 2016 hat sich das Kultusministerium gemeinsam mit dem Bezirk Mittelfranken intensiv an Modellprojekten zum Pooling von Schulbegleitungen beteiligt und hat deren wissenschaftliche Evaluation unterstützt. An der Thea-Diem-Schule in Unterhaching wird das Pooling von Schulbegleitung seit einem Jahr erfolgreich umgesetzt – mit großem Engagement des Bezirks Oberbayern, der Schulleitung und weiteren Beteiligten.

    Schulbegleitung kommt für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen, geistigen, seelischen und / oder Sinnesbehinderung infrage. Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter ermöglichen den Schulbesuch und unterstützen individuell bei den alltäglichen Herausforderungen in der Schule. Kostenträger der Schulbegleitung als Leistung der Eingliederungshilfe sind die Bezirke bzw. im Falle einer seelischen Behinderung die Jugendämter.

    Das unterzeichnete Dokument sowie weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier:

    Vereinbarung zum Pooling von Schulbegleitungen an Förderschulen von Kultusministerin und Bezirketagspräsident unterzeichnet

    Kultusministerin Anna Stolz und Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags, haben an der Thea-Diem-Schule in Unterhaching gemeinsame Empfehlungen zum Pooling von Schulbegleitungen an Förderschulen unterzeichnet. Das Konzept des Poolings von Schulbegleitungen basiert auf der Idee, anstelle von individuellen 1:1-Begleitungen eine schülerübergreifende Unterstützung anzubieten. Auf diese Weise lässt sich flexibel und schnell auf die unterschiedlichen individuellen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler reagieren, die einen Anspruch auf eine Schulbegleitung haben. Mit dieser zusätzlichen Unterstützung können sie an Schule und Bildung teilhaben und ihre Potenziale entfalten, ohne in eine Sonderstellung zu geraten. Zudem trägt der Pool dazu bei, die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter besser in die Schulgemeinschaft einzubinden. Die Schulbegleiter profitieren von einer besseren Anstellungssituation, können flexibler eingesetzt werden und das Zusammenwirken von Schule und Eingliederungshilfe lässt sich besser planen.

    Kultusministerin Anna Stolz hierzu bei der Unterzeichnung: „Ich freue mich sehr, dass wir heute mit den gemeinsamen Empfehlungen den Startschuss geben können, dass Pooling von Schulbegleitungen in Bayern noch deutlich breiter umgesetzt wird. Durch das Bündeln der Kräfte kann in Zukunft in enger Zusammenarbeit von Schule, Eingliederungshilfe und Leistungsberechtigten Inklusion noch besser gelingen. Wichtig ist, dass Schule und Eingliederungshilfe trotz geteilter Zuständigkeiten hier gemeinsam Verantwortung übernehmen und kooperieren. Ich wünsche mir, dass die Empfehlungen dazu beitragen, dass Pooling in Bayern zur Selbstverständlichkeit wird, und einen Beitrag dazu leisten, unsere Gesellschaft ein weiteres Stück inklusiver zu machen! Mir ist es ganz persönlich ein großes Anliegen, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und Beeinträchtigungen dieselben Bildungs- und Teilhabechancen haben wie alle anderen. Herzlichen Dank an den Bayerischen Bezirketag für die konstruktive Zusammenarbeit hinsichtlich der Poollösung.“

    Sozialministerin Ulrike Scharf betont: „Das Pooling von Schulbegleitungen ermöglicht eine individuelle und sinnvolle Unterstützung fürKinder. Unsere Kinder werden so im Schulalltag optimal betreut und erhalten bestmögliche Zukunftschancen. Das Pooling ist ein wichtiger Schritt hin zu einem inklusiveren Zusammenleben. Jedes Kind soll seine Talente frei entfalten.“

    Für Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags, bringen Pool-Lösungen nicht nur für die Schulfamilie, sondern vor allem für die betroffenen Schülerinnen und Schüler selbst und auch für die Träger der Eingliederungshilfe Vorteile und große Chancen: „Der Einsatz von Schulbegleiterinnen und -begleitern im Pool-Modell bietet eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten – das haben die verschiedenen Modellprojekte gezeigt. In der Eingliederungshilfe steigen die Ausgaben für die Schulbegleitung seit Jahren an. Im Schuljahr 2021/2022 haben die Bezirke für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung 112 Millionen Euro für rund 5000 Schulbegleiterinnen und -begleiter an Regel- und Förderschulen ausgegeben. Für die Bezirke als Kostenträger bieten solche pragmatischen Lösungen eine Möglichkeit, die vorhandenen Mittel möglichst kosteneffizient einzusetzen. Deshalb hoffen wir, dass Pool-Modelle flächendeckend in ganz Bayern zum Einsatz kommen. Mit den nun verabschiedeten Handlungsempfehlungen haben wir dafür den Grundstein gelegt.“

    Thomas Schwarzenberger, Bezirkstagspräsident des Bezirks Oberbayern, erklärte: „Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung zum Schulbegleiter-Pooling setzen wir ein starkes Zeichen für die Bildung in Oberbayern. Wir im Bezirk Oberbayern sind stolz darauf, dass wir dadurch eine Lösung gefunden haben, die nicht nur passgenaue Unterstützung bietet, sondern auch zur Entstigmatisierung beiträgt und die Inklusion im Schulalltag spürbar stärkt.“

    Schulbegleitungen wichtig für gelingende Inklusion

    Bereits seit 2016 hat sich das Kultusministerium gemeinsam mit dem Bezirk Mittelfranken intensiv an Modellprojekten zum Pooling von Schulbegleitungen beteiligt und hat deren wissenschaftliche Evaluation unterstützt. An der Thea-Diem-Schule in Unterhaching wird das Pooling von Schulbegleitung seit einem Jahr erfolgreich umgesetzt – mit großem Engagement des Bezirks Oberbayern, der Schulleitung und weiteren Beteiligten.

    Schulbegleitung kommt für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen, geistigen, seelischen und / oder Sinnesbehinderung infrage. Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter ermöglichen den Schulbesuch und unterstützen individuell bei den alltäglichen Herausforderungen in der Schule. Kostenträger der Schulbegleitung als Leistung der Eingliederungshilfe sind die Bezirke bzw. im Falle einer seelischen Behinderung die Jugendämter.

    Das unterzeichnete Dokument sowie weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier:

  • Anna Stolz: „Großartige Türme der Nachwuchs-Ingenieure“
    11. März 2025

    Schülerinnen und Schüler für kreative Aussichtstürme beim Schülerwettbewerb „Junior.ING“ der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau geehrt.

    Für ihre kreativen Aussichtstürme wurden zahlreiche Schülerinnen und Schüler beim Schülerwettbewerb „Junior.ING“ in München ausgezeichnet. Bei dem Wettbewerb der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau konnten alle bayerischen Schülerinnen und Schüler in diesem Jahr unter dem Motto „Turm – hoch hinaus“ ihr Ingenieurtalent praktisch unter Beweis stellen. Insgesamt wurden 205 Modelle eingereicht, gut 70 Modelle mehr als im vergangenen Jahr, was einer Rekordbeteiligung entspricht. In diesem Schuljahr fand der Landeswettbewerb bereits zum siebten Mal statt.

    „Als Nachwuchs-Ingenieurinnen und Nachwuchs-Ingenieure habt Ihr großartige Türme entworfen. Ihr wart sehr kreativ, habt technisches Wissen hervorragend angewendet, aber auch gut im Team zusammengearbeitet. Die Ergebnisse können sich sehen lassen und haben mich tief beeindruckt. Ich gratuliere allen ausgezeichneten Schülerinnen und Schülern zu ihren eindrucksvollen Konstruktionen. Der Wettbewerb ‚Junior.ING‘ begeistert jedes Jahr junge Menschen für Naturwissenschaften und Technik, weshalb ich hier auch gerne Schirmherrin bin. Ein herzlicher Dank geht an alle Lehrkräfte, die den Nachwuchs-Ingenieurinnen und Nachwuchs-Ingenieuren zur Seite standen. Ebenso danke ich der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau für die Durchführung des Wettbewerbs“, betonte Kultusministerin Anna Stolz.

    Den Wettbewerb veranstalten die Bundesingenieurkammer und die Ingenieurkammern von 15 Bundesländern. Damit wollen sie die Lehrkräfte im Themenfeld „Bauen und Konstruieren“ des LehrplanPLUS praktisch unterstützen und einen Beitrag zur Initiative „MINT – Unterricht für die Zukunft“ des Kultusministeriums leisten.

    Die Preisträgerinnen und Preisträger wurden nun in der ersten Stufe in zwei Alterskategorien (Jahrgangsstufen bis Jahrgangsstufe 8 sowie ab Jahrgangsstufe 9) ausgezeichnet. In der zweiten Stufe werden die Beiträge der Landessieger für den Bundeswettbewerb in Berlin eingereicht. Das Bundesfinale findet am 13. Juni 2025 in Berlin statt. In Bayern gibt es darüber hinaus einen Sonderpreis für das beste Grundschulmodell und einen Sonderpreis für das interessanteste Tragwerk.

    Bereits seit dem Schuljahr 2018/2019 unterstützt das Kultusministerium den Landeswettbewerb mit einer Schirmherrschaft.

    Hier die Preisträgerinnen und Preisträger 2024/2025:

    Sieger in der Alterskategorie I (bis Jahrgangsstufe 8):

    • Platz 1: Space Tower von Paul Constantiniu, 13 Jahre, Gymnasium Donauwörth, 8. Klasse
    • Platz 2: Tensegrity Tower von Ronja Rohm, Anna Seidenspinner und Moritz Weiß, 12 bzw. 13 Jahre, Städtisches Thomas-Mann-Gymnasium München, 7. Klasse
    • Platz 3: Main View Tower von Janik Heerlein, 13 Jahre, Armin-Knab-Gymnasium Kitzingen, 8. Klasse

    Sieger in der Alterskategorie II (ab Jahrgangsstufe 9):

    • Platz 1: Wire Flower von Krista Marché, Karolinen-Gymnasium Rosenheim, 15 Jahre, 10. Klasse
    • Platz 2: Schwaben Schweber von Henrik Rupp, Lorenz Schuh und Maximilian Seibold, Schmuttertal-Gymnasium Diedorf (Landkreis Augsburg), 16 bzw. 17 Jahre, 11. Klasse
    • Platz 3: Sky Bridge von Justus Michler, Friedrich-Dessauer-Gymnasium, Aschaffenburg, 18 Jahre, 12. Klasse

    Sonderpreis Grundschule (vergeben vom Vorstand der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau):

    LimesSchulTurm von Theo Bechtner, Josephine Cramer, Elisa Finkenzeller, Taron Kirste und Xaver Richter, Grundschule an der Limes-Straße, München, 7 bzw. 8 Jahre, 2. Klasse

    Sonderpreis interessantestes Tragwerk (vergeben von der Hochschule München):

    Tensegrity Tower von Ronja Rohm, Anna Seidenspinner und Moritz Weiß, 12 bzw. 13 Jahre, Städt. Thomas-Mann-Gymnasium München, 7. Klasse

    Die Details zum Schülerwettbewerb finden Sie hier:

    junior.ing - Der Schülerwettbewerb für angehende Ingenieure in Bayern (bayika.de)

    Bildmaterial zu allen Siegermodellen gibt es kostenlos ab dem 12. Märzzum Download hier: https://bit.ly/JuniorING-2025

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Staatliche Berufsschule München-Land • Graf – Lehndorff – Str. 28 • D-81929 MÜNCHEN

Telefon: 089/9455190 • Fax: 089/94551929 • Email: sekretariat@bszml.de

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